Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Meldungen der Autobahnpolizei Ahlhorn
Delmenhorst (ots)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Am Donnerstag, 31.12.2020, stellte gegen 15.40 Uhr eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der Autobahn 1 zwischen den Anschlussstellen Lohne / Dinklage und Holdorf in Fahrtrichtung Osnabrück einen Klein-Lkw mit Verkaufsanhänger fest, bei dem an dem Anhänger ein ungesiegeltes Kennzeichen angebracht war. Zur Kontrolle wurde das Gespann an der Anschlussstelle Holdorf angehalten und überprüft. Der Kontrollort befindet sich in der Gemarkung Holdorf, Landkreis Vechta.
Im Rahmen der Kontrolle des 34 Jahre alten Fahrzeugführers aus Solingen wurde feststellt, dass der Anhänger vom Fahrzeugführer in Nordenham gekauft worden war und nun nach Solingen überführt werden sollte. Dazu hatte der Fahrzeugführer eine Kopie des Kennzeichens vom Zugfahrzeug am Anhänger angebracht. Der Anhänger war weder zugelassen noch versichert.
Zudem stellten die Beamten bei der Kontrolle fest, dass der 34 Jahre alte Mann aus Solingen nur in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B(Pkw) ist und nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Führen von Fahrzeugen mit größeren Anhängern (Klasse BE) hatte. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein umfassendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde untersagt.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Am Freitag, 01.01.2021, kontrollierte gegen 03:05 Uhr eine Funkstreife der Autobahnpolizei Ahlhorn einen Pkw Opel aus Osnabrück, der die Autobahn 1 zwischen Vechta und Cloppenburg in Richtung Bremen befuhr. An der Anschlussstelle Cloppenburg erfolgte die Kontrolle. Kontrollort ist die Gemarkung Emstek, Landkreis Cloppenburg.
Bei der Überprüfung der 24 Jahre Fahrzeugführerin aus Osnabrück stellten die Beamten leichten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Eine Überprüfung an einem mobilem Alkoholvortester ergab einen Atemalkoholwert von 0,91 Promille. Daraufhin wurde eine weitere Überprüfung auf der Dienststelle in Ahlhorn vorgenommen. Das Ergebnis des Vortestes wurde dabei bestätigt. Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihr wurde die Weiterfahrt bis zur Ausnüchterung untersagt. Am frühen Vormittag konnte die Fahrzeugführerin dann ihre Fahrt, nachdem ein negativer Alkoholtest vorlag, fortsetzen.
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