Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Fahren ohne Fahrerlaubnis; Verstoß Pflichtversicherungsgesetz; Untersagung der Weiterfahrt aufgrund techn. Mängel
Delmenhorst (ots)
Landkreis Oldenburg, Fahren ohne Fahrerlaubnis:
Am Samstag, 04.12.2021, gegen 08:24 Uhr, kontrollieren Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn auf der A1 in Richtung Osnabrück im Bereich der Gemeinde Großenkneten einen Pkw aus dem Zulassungsbezirk Osterholz-Scharmbeck. Der 56-jährige Fahrzeugführer aus Albanien legt den Beamten einen albanischen Führerschein vor. Da der albanische Staatsangehörige allerdings seit mehreren Jahren in Deutschland lebt, ist ihm das Führen von Kraftfahrzeugen mit dieser Fahrerlaubnis untersagt. Dem Fahrzeugführer wird die Weiterfahrt untersagt, gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Landkreis Oldenburg, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz:
Am Freitag, 03.12.2021, gegen 18:35 Uhr, befuhr ein 24-Jähriger aus Rumänien mit einem Mercedes aus Hannover die A1 in Richtung Hamburg. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Autobahnpolizei Ahlhorn, die auf dem Parkplatz Engelmannsbäke im Bereich der Gemeinde Großenkneten stattfand, wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug bereits seit dem 01.06.2021 kein Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Die Kennzeichen wurden am Kontrollort entstempelt, die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs sichergestellt. Sowohl gegen den rumänischen Fahrzeugführer, als auch gegen die Fahrzeughalterin wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Landkreis Oldenburg, Untersagung Weiterfahrt eines Aufliegers aufgrund Verkehrsunsicherheit:
Im Rahmen einer technischen Unterwegskontrolle am Freitag, 03.12.2021, 14:35 Uhr, wurde ein polnisches Fahrzeuggespann auf der A1 in Fahrtrichtung Hamburg im Bereich der Gemeinde Wildeshausen kontrolliert. Der Auflieger war mit Bohrgestängen beladen. Den kontrollierenden Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn fiel auf, dass insgesamt 4 Bremsscheiben am Auflieger gebrochen waren. Die TÜV-Überprüfung ergab, dass der Auflieger verkehrsunsicher ist. Die Weiterfahrt mit dem Auflieger wurde untersagt, technische Sperren zur Unterbindung der Weierfahrt wurden eingesetzt. Aufgrund von Terminfracht wurde vom Halter aus Polen ein Serviceteam geschickt, welches in der Nacht selbständig die Mängel behob. Erst nach erneuter Wiedervorführung beim TÜV kann die Weiterfahrt gestattet werden.
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