Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Stadt Delmenhorst: Gemeinsame Kontrollen von Stadt und Polizei in der Innenstadt von Delmenhorst
Delmenhorst (ots)
In der jüngeren Vergangenheit sind bei der Stadt und der Polizei vermehrt Beschwerden über rücksichtslose Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer in der Delmenhorster Innenstadt eingegangen. Zwischen den mit Fahrrädern oder E-Scooter fahrenden Personen und Passanten kam es häufig zu Konfliktsituationen. Vor diesem Hintergrund werden Mitarbeitende der Stadt Delmenhorst und Beamte der Polizei ab der kommenden Woche vermehrt Kontrollen in der Innenstadt durchführen. Die wichtigsten Vorschriften sollen hiermit nochmal in Erinnerung gerufen werden.
Die Grundregel der Straßenverkehrsordnung fordert gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht und gilt für alle Verkehrsteilnehmenden.
Mit dem Fahrrad darf die Fußgängerzone nur befahren werden, wenn dies durch ein zusätzlich angebrachtes Zeichen ausdrücklich erlaubt ist. Für die Delmenhorster Innenstadt gilt die Erlaubnis für den Zeitraum zwischen 18 und 10 Uhr. Außerhalb dieses Zeitraums, also tagsüber zwischen 10 und 18 Uhr, darf das Fahrrad dort nur geschoben, nicht aber gefahren werden.
Diese Vorschriften gelten auch für E-Scooter. Da die Zahl von E-Scootern im Straßenverkehr stetig zunimmt, vielen Nutzenden die Vorschriften aber (immer noch) nicht bekannt sind, werden hier die wichtigsten Punkte aufgezählt.
Vor der Fahrt:
- Das Mindestalter beachten: Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein - Versicherung abgeschlossen: E-Scooter sind versicherungspflichtig. Der Abschluss einer Versicherung muss durch Anbringung einer entsprechenden Plakette nachgewiesen werden - Bremsen: Zwei unabhängig voneinander arbeitende und vor allem funktionierende Bremsen sind Vorschrift - Beleuchtung: E-Scooter müssen über funktionierende Front- und Rückleuchten verfügen - Klingel: Auch eine Klingel muss angebracht sein
Verbote:
- Alkohol: Bei der Nutzung von E-Scootern gilt dieselbe Promillegrenze wie bei der Fahrt mit Kraftfahrzeugen. Ab 0.3 Promille machen sich Fahrende strafbar, wenn sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Ab 1,1 Promille wird grundsäzlich von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Die Folge ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Für Fahranfänger:innen bzw. Fahrende unter 21 ist Alkohol generell verboten. - Smartphone: Genau wie bei anderen Fahrzeugen ist auch bei der Fahrt mit E-Scootern die Nutzung von Smartphones untersagt - Nicht zu zweit fahren: Die E-Scooter sind ausschließlich für die Beförderung einer Person vorgesehen. Für den Transport von zwei Erwachsenen sind die Bremsen und die Bereifung in der Regel nicht ausgelegt. - Nicht nebeneinander fahren: In Gruppen muss einzeln hintereinandergefahren werden. - Nicht auf dem Gehweg fahren: Das Befahren von Gehwegen ist untersagt. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit.
Gebote:
- Fahren auf Radwegen. Sind keine Radwege vorhanden müssen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. - Geisterfahrt: Radwege sind in der richtigen Richtung zu befahren - Vor dem Abbiegen Handzeichen geben - Parken mit Rücksicht: Nach der Nutzung müssen die Scooter so abgestellt werden, dass andere nicht behindert oder Wege versperrt werden.
Für beide Fahrzeugarten gilt, dass die Nutzung von Smartphones und anderer elektronischer Geräte während der Fahrt verboten ist.
Die Kontrollen werden ab Mittwoch, 14. September 2022, durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt und der Polizei Delmenhorst durchgeführt und dienen der Verkehrssicherheit aller.
Rückfragen bitte an:
Albert Seegers
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