Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auf der Autobahn 29 +++ Trunkenheit im Verkehr auf der Autobahn 1
Delmenhorst (ots)
Autobahnpolizei Ahlhorn: Pkw-Fahrer auf der Autobahn 29 im Bereich Großenkneten mit Laserpointer geblendet
Weil ein 29-jähriger Mann aus dem Landkreis Emsland am Samstag, 30. September 2023, einen 19-jährigen Pkw-Fahrer während der Fahrt auf der Autobahn 29 mit einem Laserpointer blendete, wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.
Der 19-Jährige aus Ganderkesee befuhr gegen 21:20 Uhr mit einem Pkw die Autobahn 29 in Fahrtrichtung Oldenburg, als er zwischen den Anschlussstellen Ahlhorn und Großenkneten von einem Pkw-Insassen eines überholenden Fahrzeugs mit einem Laserpointer geblendet wurde.
Der verursachende Pkw konnte zunächst durch die Beamten nicht mehr angetroffen werden, allerdings meldete sich der Verursacher aufgrund eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen im Nachgang bei der Polizei und räumte die Tat ein. Er wird sich nun strafrechtlich für den Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verantworten müssen.
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Autobahnpolizei Ahlhorn: Stark alkoholisierter Fahrer eines Sattelzugs auf der Autobahn 1 im Bereich Emstek gestoppt
Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer teilte am Samstag, 30. September 2023, gegen 22:40 Uhr, einen Sattelzug auf der Autobahn 1 zwischen den Anschlussstellen Wildeshausen-Nord und Wildeshausen-West mit, der in starken Schlangenlinien geführt wurde.
Der Fahrer des Sattelzugs schwankte im dortigen Baustellenbereich mit seinem Fahrzeug über die gesamte Fahrbahnbreite und geriet im weiteren Verlauf mehrfach auf den Standstreifen.
Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn konnten den Sattelzug an der Anschlussstelle Cloppenburg stoppen und den Fahrer auf dem dort gelegenen Autohof einer Verkehrskontrolle unterziehen.
Neben starken körperlichen Ausfallerscheinungen mussten die Beamten auch Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers feststellen. Ein Atemalkoholtest ergab daraufhin einen Wert von 1,52 Promille.
Gegen den Fahrer, ein 62-jähriger Mann mit Wohnsitz in Polen, wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Er musste die Beamten zur Dienststelle begleiten, wo ihm für das Strafverfahren eine Blutprobe entnommen werden musste.
Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Zahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet. Um eine Weiterfahrt zu verhindern, brachten die Beamten abschließend eine technische Sperre am Sattelzug an.
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