Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Pressemeldungen der Autobahnpolizei Ahlhorn vom 24.03.24
Delmenhorst (ots)
++ Verkehrsunfallflucht auf der BAB 1, Fahrer ohne Fahrerlaubnis und unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs ++
Am Samstag, den 23.03.24, ereignete sich gegen 17:30 Uhr auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Hamburg (Gemeinde Emstek) zwischen dem Ahlhorner Dreieck und der Anschlussstelle Wildeshausen West ein Verkehrsunfall. Der 37jährige Fahrer eines Pkw kam aus bislang unbekannter Ursache alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab, prallte gegen die Mittelschutzplanke und beschädigte diese. Ein Anrufer meldete den geparkten, stark beschädigten Mercedes auf dem Parkplatz Engelmannsbäke. Bei Eintreffen der Polizei stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Er bestritt zunächst, den Pkw gefahren zu sein und lenkte den Verdacht wahrheitswidrig auf einen 48jährigen Bekannten. Gegen den Mann aus NRW wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der falschen Verdächtigung sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
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++ Verkehrsunfall auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Hamburg in der Gemeinde Holdorf - ZEUGENAUFRUF - ++
Am Samstag, den 23.03.24, ereignete sich gegen 21:30 Uhr ein Verkehrsunfall auf der BAB 1 (Gemeinde Holdorf) zwischen den Anschlussstellen Holdorf und Lohne / Dinklage. Es kam zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Pkw. Aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Unfallbeteiligten wird nach unabhängigen Zeugen gesucht. Bei den Pkw handelte es sich um einen weißen VW Golf und einen braunen VW Sharan. Gegen die beiden Fahrzeugführer wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft jeweils Strafverfahren eingeleitet. Dem 26jährigen Mann aus Goldenstedt wird die Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen und gegen den 25jährigen Mann aus Berne wird wegen des "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" ermittelt. Die Beschlagnahme der Führerscheine wurde durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg abgelehnt.
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