Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Großkontrolle auf der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Großenkneten
Delmenhorst (ots)
Am Donnerstag, 18. April 2024 fand auf der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Großenkneten eine großangelegte Kontrollaktion der Autobahnpolizei Ahlhorn statt. Der Parkplatz Engelmannsbäke-Süd, auf der Richtungsfahrbahn Bremen zwischen den Anschlussstellen Ahlhorn-Süd und Wildeshausen-West gelegen, diente als zentraler Anlaufpunkt aller eingesetzter Kollegen und Kolleginnen. Hier erfolgte ab 16 Uhr die Begrüßung und Einweisung der Einsatzkräfte.
Zu den rund 70 eingesetzten Kräften zählten Kollegen und Kolleginnen von umliegenden Dienststellen der Polizeidirektion Oldenburg, sowie der Polizeidirektion Lüneburg und dem Landeskriminalamt Niedersachsen. Unterstützung erhielten sie von Angehörigen des Hauptzollamtes Oldenburg und Vertretern der umliegenden Landkreise Oldenburg und Cloppenburg.
Behördenübergreifend nahmen auch eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg, sowie Finanzermittler des Finanzamtes Vechta an der Großkontrolle teil. Auch Diensthundführer der Polizeidirektion Oldenburg unterstützten mit ihren auf Rauschgift spezialisierten, vierbeinigen Kollegen bei den Verkehrskontrollen.
Da die Autobahn oft als Fluchtweg von Straftätern genutzt wird und in der Folge auch die grenzüberschreitende Kriminalität immer mehr an Bedeutung zunimmt, unterstützen Kollegen der niederländischen Polizei vor Ort und machten so das Gesamtbild der agierenden Einsatzkräfte mit ihren Möglichkeiten rund.
Den knapp 20 Kontrollteams standen am Parkplatz Engelmannsbäke Container zur Verfügung, die eine mobile Wache mit voll eingerichteten Arbeitsplätzen boten. Hier richtete sich auch ein Arzt seinen Arbeitsplatz ein, an welchem er in Verdachtsfällen Blutproben entnahm. Beamte der Hubschrauberstaffel waren in Bereitschaft. Sie wären bei Bedarf einsatzbereit gewesen und hätten aus der Luft unterstützen können.
Die Begrüßung der Einsatzkräfte erfolgte durch den Dienststellenleiter des Autobahnkommissariates Ahlhorn Herrn Andreas Rehling und den Leiter des Einsatz- und Streifendienstes Herrn Sebastian Hanke. Besondere Erwähnung fand hierbei die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Autobahn GmbH, die für die Durchführung der Großkontrolle unerlässlich waren.
Der Polizeivizepräsident Carsten Hoffmeyer machte sich vor Ort persönlich ein Bild von der Kontrollstelle, bei welcher resümierend 225 Fahrzeuge und 373 Personen kontrolliert und 11 Straftaten festgestellt, sowie 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden.
Eines der Kontrollteams hielt einen Mercedes mit niederländischer Zulassung an, in welchem sich eine 23-jährige Fahrerin und ihr 31-jähriger Beifahrer befanden. Die junge Frau ließ Auffälligkeiten erkennen, die auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel hindeuteten. Ein durchgeführter Test erhärtete den Verdacht, woraufhin ein Arzt eine Blutprobe bei der 23-Jährigen entnahm. Die ganzheitliche Kontrolle mit dem Zoll und den niederländischen Kollegen ergab, dass der Pkw über keine Versicherung verfügte und dazu im Fahrzeug Betäubungsmittel aufgefunden wurden. Insgesamt resultierte aus dieser Kontrolle der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss und der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. In der Folge wurden die Betäubungsmittel beschlagnahmt, die Weiterfahrt untersagt und eine Sicherheitsleistung angeordnet.
In den späten Abendstunden hielt eine weitere Besatzung einen Kleintransporter an, welcher eine große Anzahl von unverzollten Vapes ( Einweg E-Zigaretten) mitführte. Der Zoll übernahm die Kontrolle, da ihnen die weiteren Ermittlungen ohnehin obliegen. Die Vapes wurden zunächst beschlagnahmt, der entstandene Steuerschaden wurde auf eine fünfstellige Summe geschätzt.
Eine weitere Kontrolle auf der Autobahn 1 ergab, dass für den kontrollierten Pkw-Fahrer ein Haftbefehl vorlag. Er wurde in der Folge festgenommen und dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt.
Bei der Kontrolle eines Kleintransportes wurde auf der Ladefläche ein Fahrrad festgestellt. Die kontrollierenden Beamten überprüften die Rahmennummer und stellten dabei fest, dass es sich hierbei um ein entwendetes Fahrrad handelte. In der Folge wurde das Rad sichergestellt und nun der rechtmäßige Eigentümer ermittelt.
Weitere Fahrer von kontrollierten Fahrzeugen waren nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, ließen Anzeichen für die Beeinflussung von Betäubungsmitteln erkennen oder führten diese teilweise noch mit sich.
Insgesamt musste siebenfach die Weiterfahrt untersagt werden. Die Großkontrolle wurde gegen 0:00 Uhr beendet.
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