Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Landkreis Oldenburg: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz in Dötlingen +++ Warnhinweise der Polizei
Delmenhorst (ots)
In Dötlingen haben Unbekannte am Donnerstag, 12. Dezember 2024, 02:00 Uhr, einen nicht zugelassenen Böller gezündet. Die Polizei hat Rückstände des Böllers in der Straße "Am Fuhrenkamp" gefunden und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Wer Hinweise zu den Verursachern geben kann, wird gebeten, unter 04431/941-0 Kontakt mit der Polizei aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Folgen hin, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und insbesondere durch nicht zugelassene Knallkörper entstehen können. Illegale Feuerwerkskörper können:
- zum Verlust von Gliedmaßen führen - Knalltraumen, Tinnitus - Verbrennungen - Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege - Atemnot und Lungenschädigungen
verursachen.
Grundsätzlich sollte:
- auf angebrachte CE-Zeichen geachtet werden. Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine Kennzeichnung (F1 oder F2) aufweisen, sollten nicht gezündet werden - auf das Verwenden von Feuerwerkskörpern mit optisch erkennbaren Mängeln verzichtet werden - auf ausreichend Platz beim Anzünden geachtet werden - ein Entzünden in der Hand unterbleiben
Rückfragen bitte an:
Albert Seegers
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