Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: ++ Verkehrsunfall auf der BAB 29; LKW verliert Anhänger ++
Oldenburg (ots)
Oldenburg - Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn 29 in Fahrtrichtung Wilhelmshaven ist es am Dienstagabend gegen 20:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Ein 47-jähriger lettischer Staatsangehöriger war mit seinem Lastkraftwagen samt Anhänger von Oldenburg kommend in Richtung Rastede unterwegs. Zwischen der Anschlussstelle Oldenburg-Ohmstede und dem Autobahnkreuz Oldenburg Nord hatte sich der Anhänger aus bislang ungeklärter Ursache vom Zugfahrzeug gelöst und war mit der Mittelschutzplanke kollidiert. Dort blieb er quer zur Fahrbahn stehen. Ein herannahender 23-jähriger PKW-Fahrer aus Varel konnte dem unbeleuchteten Hindernis gerade noch so weit ausweichen, dass sein Audi A4 den Anhänger lediglich touchierte. Ein weiterer 24-jähriger Fahrzeugführer aus Varel war zwar noch in der Lage eine Gefahrenbremsung einzuleiten, konnte aber nicht mehr ausweichen. Sein Seat Ibiza kollidierte frontal mit dem Anhänger und verkeilte sich darunter. Beide Fahrzeugführer wurden mit Rettungswagen leichtverletzt in Oldenburger Krankenhäuser eingeliefert. Die alarmierte Berufsfeuerwehr Oldenburg streute auslaufende Betriebsstoffe ab und stellte den Brandschutz sicher. Die Autobahn 29 musste für die Bergungsarbeiten und Unfallaufnahme in Richtung Wilhelmshaven für dreieinhalb Stunden voll gesperrt werden. Die Ermittlungen der Autobahnpolizei zur Unfallursache gestalteten sich zunächst schwierig. Es war weder ein Zugfahrzeug zum verunfallten Anhänger noch ein Fahrzeugführer dazu vor Ort. Dieser erschien erst rund eine Stunde nach dem Unfall mit dem LKW an der Unglücksstelle. Bis dahin hatte er den Vorfall weder bei der Polizei noch bei der Rettungsleitstelle gemeldet. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Sein Führerschein wurde nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft einbehalten. Da der lettische Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, musste er außerdem eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
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