Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: ++ Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ++ Versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl ++ Fahren ohne Fahrerlaubnis ++ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ++
Oldenburg (ots)
++ Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ++ Auf der Straße Stau kam es am Freitagabend, dem 02.08.2019, gegen 22:00 Uhr, zu einem Verkehrsunfall. Ein 39-Jähriger aus dem Landkreis Leer befuhr mit seinem Pkw die Straße Stau in Richtung Wehdestraße. Da er offensichtlich eine Abzweigung verpasste, wollte er auf der rechten Fahrbahnseite zurücksetzen. Dabei touchierte er jedoch einen dort geparkten Pkw. An beiden Pkw entstand ein Sachschaden von ungefähr 12.000 Euro. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnte beim 39-Jährigen Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,92 Promille. Gegen den Leeraner wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein beschlagnahmt.
++ Versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl ++ Gegen 23:00 Uhr des Freitagabends suchte ein bislang unbekannter Täter ein auf einem Hintergrundstück gelegenes Einfamilienhaus im Dwaschweg auf und zerschnitt den am Doppelfenster angebrachten Insektenschutz, um das auf Kipp stehende Fenster durch Hineingreifen zu öffnen. Dadurch wurde der Alarm ausgelöst, der den Täter offenbar von der weiteren Tatbegehung abhielt und zur Flucht veranlasste. Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen negativ. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0441/790-4115 entgegen.
++ Fahren ohne Fahrerlaubnis ++ Am Samstag, dem 03.08.2019, wurde gegen 02:30 Uhr auf der Cloppenburger Straße ein 40-jähriger Mann aus Oldenburg als Führer eines Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten des Einsatz- und Streifendienstes fest, dass der 40-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, sodass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und dem Oldenburger die Weiterfahrt untersagt wurde.
++ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ++ In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es gegen 03:00 Uhr in der Wallstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem 45-jährigen Oldenburger und einer 18-jährigen Frau aus dem Landkreis Friesland. Da der alkoholisierte Oldenburger verbal immer aggressiver wurde und sich auch durch die hinzugerufene Polizei nicht beruhigen ließ, wurde ihm zunächst ein Platzverweis ausgesprochen. Diesem kam der 45-Jährige jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach, sodass er zur Durchsetzung des Platzverweises durch Beamte des Einsatz- und Streifendienstes dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt werden sollte. Als der ebenfalls anwesende 21-jährige Sohn dies erkannte, stellte er sich gegen die einschreitenden Polizisten, stieß einem Beamten dabei mit beiden Händen gegen die Brust, beleidigte die Beamten fortwährend und versuchte eine Beamtin anzuspucken. Der Sohn konnte durch weitere eingesetzte Beamte fixiert werden, woraufhin wiederum der Vater äußerst aggressiv reagierte und ebenfalls fixiert werden musste. Beide, Vater und Sohn, wurden anschließend in Gewahrsam genommen. Gegen die beiden wird nun u.a. wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Während des Geschehens fertigte ein weiterer 21-jähriger Mann aus Oldenburg Bild- und Tonaufnahmen und videografierte u.a. die Gespräche der Polizeibeamten. Der Aufforderung, die Aufnahmen zu unterlassen und den Platz zu verlassen, kam der 21-Jährige nicht nach, sodass auch er zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen wurde. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 StGB eingeleitet; im Rahmen des Verfahrens wurde sein Mobiltelefon zur Beweissicherung beschlagnahmt.
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