Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: ++ Einbruch in Einfamilienhaus ++ Körperliche Auseinandersetzung in der Wallstraße ++
Oldenburg (ots)
++ Einbruch in Einfamilienhaus ++ Am Freitag, dem 06.09.2019, drangen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr bislang unbekannte Täter gewaltsam in ein Einfamilienhaus an der Nordmoslesfehner Straße in Oldenburg ein und durchsuchten sämtliche Räumlichkeiten. Neben Bargeld im niedrigen dreistelligen Bereich wurden Schmuck und vergoldetes Besteck entwendet. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Oldenburg unter der Telefonnummer 0441/790-4115 in Verbindung zu setzen.
++ Körperliche Auseinandersetzung in der Wallstraße ++ Zu einer körperlichen Auseinandersetzung ist es am späten Freitagabend gegen 23:00 Uhr in der Wallstraße gekommen. Nachdem es zwischen einer Gruppe von drei männlichen Personen im Alter zwischen 23 und 26 Jahren und einem 38-jährigen Oldenburger zu zunächst verbalen Streitigkeiten in einer Gaststätte gekommen ist, verlagerte sich das Streitgespräch im weiteren Verlauf auf den Platz vor der Gaststätte. Dort entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, in dessen Rahmen die drei Männer mehrfach mit Fäusten auf den 38-jährigen Oldenburger einschlugen; auch der 38-Jährige schlug mit der Faust eine Person aus der Gruppe. Der Oldenburger sowie ein 23-jähriger Bremerhavener aus der Personengruppe wurden infolge der Auseinandersetzung leicht verletzt. Gegen die drei Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, gegen den 38-Jährigen wegen Körperverletzung eingeleitet. Aufgrund des aggressiven Verhaltens wurde gegen alle vier Personen im Anschluss ein Platzverweis ausgesprochen. Diesem kam der 38-jährige Oldenburger jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach, sodass er zur Durchsetzung des Platzverweises durch die Beamten des Einsatz- und Streifendienstes dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt wurde. Da der Oldenburger dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachgekommen ist, wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; ihn erwartet nun ein Bußgeld im dreistelligen Bereich.
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