Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: Polizei Rastede ++Polizei warnt vor Taschendieben++
Oldenburg (ots)
In der jüngsten Vergangenheit verzeichnet die Polizei Rastede einen Anstieg von Taschendiebstählen. Der/die Täter(in) haben es in erster Linie auf Kunden in den Supermärkten abgesehen, deren Geldbörsen eine leichte Beute sind, weil sie recht offen im Einkaufswagen liegen, oder aus der Jackentasche herausschauen. Aktuell werden sieben Ermittlungsverfahren bei der Rasteder Polizei geführt. Die Geschädigten waren Kunden in Supermärkten an der Oldenburger Straße, der Raiffeisenstraße oder der Wilhelmshavener Straße. In allen Fällen waren die Täter erfolgreich und erlangten neben dem Bargeld auch Zahlungskarten (Debit- und Kreditkarten) und Ausweispapiere. Es entstand ein Gesamtschaden von mehr als 1000.- Euro. Auch versuchten die Täter die gestohlenen Zahlungskarten an Geldautomaten einzusetzen. Hierbei waren sie auch erfolgreich und konnten rund 1500,. Euro von Konten der Geschädigten abheben. In den meisten Fällen werden die Taten von den Opfern nicht sofort bemerkt. Erst an der Kasse wird das Fehlen des Portmonees festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Täter in der Regel schon nicht mehr vor Ort. Häufig sind diese Taschendiebe überregional wirkende Täter, die professionell agieren. Daher rät die Polizei: "Sei schlauer als der Klauer". Einfache Verhaltenshinweise machen es den Taschendieben schwer:
- Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper. - Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. - Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse. - Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah. - Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
Falls man doch Opfer einer solchen Straftat wurde sollte folgendes veranlasst werden: Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut. Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Weiter Informationen und Tipps, auch zu anderen Deliktsbereichen, erhalten Sie unter: www.polizei-beratung.de
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