Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: +++Pressemitteilung des Polizeikommissariates Bad Zwischenahn: Warnung vor Mahnschreiben in Oldenburg und im Landkreis Ammerland von einer nicht-existierenden Münchner Anwaltskanzlei+++
Oldenburg (ots)
Die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland warnt vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei "Kanzlei Kowalski und Schmidt" bzw. "KS Anwaltssozietät". Am heutigen Tag sind offenbar Schreiben in Oldenburg und im Landkreis Ammerland bei Privatpersonen eingegangen unter dem Betreff "Vorgerichtliche Mahnung" von der oben genannten Kanzlei, die unter einer Adresse in der Münchner Maximilianstraße ansässig sein soll. Besorgte Bürger verständigten daraufhin fernmündlich die Polizei oder wurden auf den Wachen vorstellig. Die Empfänger dieser Schreiben werden aufgefordert mittels Lastschriftverfahren 289,50 Euro an eine "Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH -6/49" zu bezahlen. Dem Schreiben ist oftmals auch ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat beigefügt. Weiterhin wird mit Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher oder auch Pfändung gedroht. Dies sind alles "leere Drohungen". Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel (Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil) nicht möglich. Daher wird geraten sich nicht einschüchtern zu lassen, keine Forderungen zu bezahlen und keinesfalls die Kündigungsschreiben mit persönlichen Daten/ Bankverbindungen zurückzusenden. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass unter der angegebenen Adresse keine Kanzlei existiert. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen sind keine in München zugelassenen Rechtsanwälte und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München. Auch die genannte "Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH -6/49" ist nicht existent. Anrufe unter der in dem Schreiben angegebenen Telefonnummer führen lediglich zu einer Mailboxansage, die keine Zugehörigkeit zu einer Kanzlei erkennen lässt. Ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist und damit unter dieser Berufsbezeichnung auftreten darf, kann unter www.rechtsanwaltsregister.org von jedermann nachgeprüft werden.
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