Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: +++ Pressemitteilung des Polizeikommissariates Bad Zwischenahn: Schwerer Verkehrsunfall zwischen LKW und Wohnmobil auf der B 401 in Edewecht +++
Oldenburg (ots)
Zu einem schweren Verkehrsunfall mit nicht unerheblichen Folgen für den einsetzenden Feierabendverkehr ist es am heutigen Dienstag, dem 06.09.2022, gegen 15:55 Uhr auf der Bundesstraße 401 in Edewecht-Klein Scharrel gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 34jähriger russischer Staatsbürger mit einer Sattelzugmaschine und einem beladenen Seecontainer auf dem Auflieger die Bundesstraße aus Richtung Emsland kommend in Richtung Oldenburg. Als die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Scharreler Damm für den LKW-Fahrer Rotlicht anzeigte und der von rechts aus der Ammerländer Straße in Achternmeer kommende 59jährige Unfallgegner aus der Gemeinde Apen mit seinem Wohnmobil bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich der B 401 einfuhr, kam es zu einem ungebremsten Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Das Wohnmobil wurde durch die Wucht des Aufpralls auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite geschleudert und prallte dort stark beschädigt gegen einen massiven Ampelmast. Die im Bereich der Fahrzeugfront beschädigte Sattelzugmaschine kam unmittelbar hinter dem Kreuzungsbereich zum Stillstand. Da zeitgleich mehrere Meldungen über Notruf eingingen, wurden neben zwei Streifenwagen der Polizei Bad Zwischenahn vorsorglich zwei Rettungswagen, ein Notarzt, die freiwilligen Feuerwehren Friedrichsfehn und Jeddeloh I alarmiert. Glücklicherweise wurde der Fahrer des Wohnmobils lediglich leicht und der Fahrer des LKW gar nicht verletzt. Da die nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuge durch beauftragte Abschleppunternehmen aufwendig geborgen und abtransportiert werden mussten und die ausgelaufenen Betriebsstoffe und Trümmerteile durch die ebenfalls verständigte Straßenmeisterei Westerstede und eine Fachfirma gereinigt werden musste, blieb die Bundesstraße 401 im Bereich der Unfallstelle bis ca. 18 Uhr teilweise gesperrt. Dadurch kam es zeitweise zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen für den Feierabendverkehr.
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