Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
Oldenburg (ots)
Nachdem zwei Beamtinnen bei einem Autofahrer eine erhebliche Alkoholbeeinflussung feststellten, leistete dieser Widerstand und beleidigte die Polizei.
Am Donnerstagabend erhielt die Polizei gegen 18:00 Uhr den Hinweis auf eine mögliche Trunkenheitsfahrt. Eine Streifenbesatzung nahm umgehend die Fahndung nach dem gemeldeten Auto auf und konnte den beschriebenen Chrysler im Bittersweg in Oldenburg feststellen.
Die Beamtinnen positionierten sich mit ihrem Streifenwagen zur Kontrolle vor dem Fahrzeug. Vermutlich beim Versuch, sich dieser zu entziehen, setzte der 47-jährige Fahrer sein Fahrzeug plötzlich zurück und stieß gegen einen hinter ihm wartenden Audi. Das wartende Auto wurde dabei leicht beschädigt.
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte bei dem Fahrer deutlichen Alkoholgeruch fest. Zudem zeigte sich der Mann äußerst aufgebracht und uneinsichtig gegenüber der polizeilichen Kontrolle. Während ihm die weiteren Maßnahmen und der Tatvorwurf erklärt wurden, baute sich der 47-Jährige aggressiv vor den Beamtinnen auf und beleidigte diese mehrfach. Auch der 25-jährige Beifahrer des Chrysler mischte sich lautstark ein und zeigte sich gegenüber der Polizei respektlos.
Da der 47-Jährige sich nicht beruhigen ließ und zunehmend aggressiver auf die Einsatzkräfte zuging, musste er von den Beamtinnen zu Boden gebracht und gefesselt werden. Währenddessen versuchte er mehrfach, die Polizistinnen zu treten.
Erst mit Unterstützung einer weiteren Streife gelang es, den Mann unter erheblichem Aufwand in den Streifenwagen zu verbringen. Dabei spuckte der Tatverdächtige mehrfach um sich.
Auf der Dienststelle konnte ihm schließlich eine Blutprobe entnommen werden. Auch hierbei sperrte sich der Chrysler-Fahrer gegen die Maßnahme. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 47-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Die Polizei leitete gegen den Mann Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Dienststelle verlassen und wurde an seine Ehefrau übergeben. (341980)
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