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Polizeiinspektion Verden / Osterholz

POL-VER: Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz warnt vor Gefahren beim Internetkauf: Vorsicht vor Fake-Shops und bei Zahlung per Vorkasse

Landkreise Verden und Osterholz (ots)

Landkreis Verden / Landkreis Osterholz.

Besonders günstige Angebote im Netz sollten immer misstrauisch machen. Das gilt auch, wenn der Online-Shop noch so seriös wirkt. Immer wieder fallen Menschen auf tolle Internetangebote herein. Dabei kann sich jeder schützen, wie das Präventionsteam der Polizeiinspektion Verden/Osterholz mitteilt.

Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Verden zeigt einmal mehr, dass Fake-Shops tatsächlich keine Seltenheit sind. Ein 35-jähriger Mann aus Thedinghausen bestellte einen Laptop in einem dem Anschein nach professionellen Online-Shop und zahlte knapp 900 Euro per Vorkasse. Anschließend wartete der Mann allerdings vergebens auf die Ware. Erste Recherchen ergaben, dass es sich bei dem vermeintlichen Online-Shop tatsächlich um einen Fake-Shop handelt. Entsprechend wird der Laptop wohl niemals ankommen und das Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit unwiederbringlich weg.

Um es Betrügern möglichst schwer zu machen bittet das Präventionsteam der Polizeiinspektion Verden/Osterholz Internetkäufer darum, vor dem Klicken stets misstrauisch zu sein, insbesondere dann, wenn es sich um Angebote handelt, die zu gut sind, um wahr zu sein:

   - Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie 
     Vorauszahlungen leisten müssen. Nutzen Sie die Möglichkeiten 
     sicherer Zahlungs- und Kommunikationssysteme.
   - Informieren Sie sich als Privatperson so gut es geht über Ihre 
     Geschäftspartner. Hilfe bieten Internetseiten von 
     Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder speziellen 
     Diskussionsforen und Computerzeitschriften über mögliche Risiken
     eines Online-Kaufs.
   - Wenn Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, fragen 
     Sie Ihre Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies
     ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums oft möglich. Bei 
     anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) lassen Sie den 
     Dienstleister die Transaktion wenn möglich noch stoppen.
   - Sichern Sie alle Beweise für Ihren Onlinekauf: Ob Kaufvertrag, 
     Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für 
     Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus. Mit den gesicherten 
     Unterlagen sollten Sie möglichst sofort Strafanzeige bei der 
     Polizei erstatten.

Die strafrechtliche Verfolgung von Tätern gestaltet sich häufig zwar sehr schwierig, zumal diese nicht selten aus dem Ausland agieren. Aber eine Löschung von Fake-Shops kann dann konsequent vorangetrieben werden, wenn Ermittlungen eingeleitet wurden.

Rückfragen bitte an:

Siehe auch:
www.polizei-beratung.de

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Erreichbarkeit 8-16 Uhr nur mobil: 01525/6880698
Keine Erreichbarkeit im Büro

Original-Content von: Polizeiinspektion Verden / Osterholz, übermittelt durch news aktuell

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