Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: Woche 2 der Quizreihe "Fahrrad Freitag" der Polizeiinspektion Verden/Osterholz
Landkreis Verden und Landkreis Osterholz (ots)
In der zweiten Woche der Quizreihe "Fahrrad Freitag" der Polizeiinspektion Verden/Osterholz wird sich mit dem Thema "Fußgängerzone" auseinandergesetzt.
Die Frage dieser Woche lautet:
Darf ich mit meinem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren? (Mehrfachantworten möglich)
A: Ja, aber nur wenn ich schnell was erledigen muss.
B: Nein, das ist verboten.
C: In manchen Fußgängerzonen ist das Radfahren erlaubt.
Fahrrad Freitag - Auflösung Woche 2:
Richtig sind die Antworten B und C!
Unter einer Fußgängerzone versteht man eine Fläche im Straßenverkehr, die durch das entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen ist. Hierbei handelt es sich um einen Schutzbereich für Fußgänger - zum Beispiel in Innenstädten wo Menschen das Bummeln ermöglicht werden soll, ohne auf den Fahrzeugverkehr achten zu müssen. Eine Fußgängerzone darf grundsätzlich nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Der Begriff Fahrzeug umfasst laut Straßenverkehrsordnung (StVO) auch Fahrräder - es ist also auch mit einem Fahrrad nicht erlaubt durch die Fußgängerzone zu fahren!
Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Zusatzbeschilderung, die das Befahren der Fußgängerzone zu bestimmten Zeiten oder auch generell erlaubt. In diesem Fall müssen Fahrradfahrer allerdings beachten, dass es sich trotzdem noch um einen Schutzbereich für Fußgänger handelt und Rücksicht auf diese genommen werden muss. Fahren darf man deswegen dann auch nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h laut Rechtsprechung).
Das Gleiche gilt übrigens auch für alle Kraftfahrzeuge -also z.B. Autos, LKW, Motorräder und E-Scooter-, denen das Befahren durch ein Zusatzschild erlaubt werden kann.
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