Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz vom 28.06.2020
Polizeiinspektion (ots)
Gewässerverunreinigung durch Tierkadaver
Langwedel. Am Samstagnachmittag, im Zeitraum von 14:00 bis 14:30 Uhr, haben Unbekannte größere Mengen tierischer Reste im Bereich der Bruchwiesen im dort befindlichen Teich, der als Angelteich genutzt wird, unerlaubt entsorgt und somit das Gewässer verunreinigt. Es gibt Hinweise auf zwei mutßmaßlich osteuropäische Männer mit einem weißen Transporter. Die Polizei Verden bittet um weitere Hinweise unter der Tel.: 04231/ 806-215
Brand in einer Seniorenbetreuung
Etelsen. Am Samstag, gegen 17:30 Uhr, geriet eine Metallabdeckung einer eingeschalteten Herdplatte in Brand. Grund hierfür war ein Häkeldeckchen, welches auf der Abdeckung befestigt war. Durch einen ausgelösten Rauchmelder konnten die Bewohnerin mit den Ersthelfern, sowie weitere Hausbewohner das Haus verlassen. Ein eigenständiges Feuer war nicht entstanden. Die 88-jährige Brandverursacherin wurde mit einer leichten Rauchgasintoxikation ins Krankenhaus verbracht.
BAB-Langwedel
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs und Fahrzeug nicht versichert
Ottersberg. Am Samstagnachmittag wurde ein 45-jähriger Fahrer aus Seevetal mit seinem VW Transporter an der A1 in Höhe der Anschlussstelle Posthausen angehalten. Bei der Kontrolle stellten die Beamten der Autobahnpolizei Langwedel fest, dass der Fahrer nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis war und der Transporter über keine gültige Haftpflichtversicherung mehr verfügte. Die Weiterfahrt wurde verhindert und zwei Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet.
Fahrerlaubnis abgelaufen
Achim. Am frühen Sonntagmorgen befuhr ein 52-Jähriger aus Sögel mit seinem Pkw die A27 in Richtung Walsrode und wurde an der Anschlussstelle Achim-Nord durch Beamte der Autobahnpolizei Langwedel kontrolliert. Im Fahrzeug wurde ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden, welches sichergestellt wurde. Zudem wurde festgestellt, dass die ausländische Fahrerlaubnis des Seat-Fahrers abgelau-fen war. Aus diesem Grund musste ein Ersatzfahrer am Kontrollort erscheinen, damit die Weiterfahrt gestattet werden konnte. Der Fahrer muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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