Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: Unfallkommission für den Landkreis Verden betrachtet 21 Örtlichkeiten
Landkreis Verden (ots)
Landkreis Verden. Ende September wurde die diesjährige Unfallkommission für den Landkreis Verden unter Beachtung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen im Kreistagssaal durchgeführt. Das Gremium befasst sich jährlich mit erkannten Unfallhäufungsstellen, um an diesen die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Kommission setzte sich neben der Polizei aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Straßenverkehr Bremen, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Straßen- und Autobahnmeistereien und der entsprechenden Fachdienste des Landkreises und der Stadt Verden sowie der Stadt Achim zusammen. Weiterhin waren die Gemeinden vertreten, in deren Bereichen sich Unfallhäufungsstellen befinden. Die Geschäftsführung des 20-köpfigen Gremiums erfolgte durch Stephan Meier, Sachbearbeiter Einsatz und Verkehr der Polizeiinspektion Verden/Osterholz.
Im Landkreis Verden ereigneten sich im Jahr 2019 4.512 Verkehrsunfälle. Aus diesen und den Unfällen in den Jahren 2018 und 2017 ergaben sich insgesamt 21 Unfallhäufungsstellen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt beispielsweise vor, wenn sich an einer Örtlichkeit mindestens fünf Verkehrsunfälle mit verletzten Personen innerhalb der zurückliegenden drei Jahre ereigneten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur die der Polizei bekannt gewordenen Verkehrsunfälle in die Bewertung der Örtlichkeiten einfließen können.
Im Stadtgebiet Verden wurden unter anderem die Kreuzung Nienburger Straße/Klusdamm/Groß Hutberger Straße und der Tunnel am Holzmarkt betrachtet.
An der Kreuzung in Hönisch kam es in den vergangen drei Jahren zu elf Verkehrsunfällen mit verletzten Personen. Hierbei spielten vor allem von der Brücke kommende und nach links abbiegende Fahrzeuge eine Rolle. Daher beschloss die Kommission, die Grün- und Rotphasen der dortigen Ampelanlage zu überprüfen und sofern möglich entsprechend anzupassen. Zur besseren Darstellung des Verkehrsflusses in diesem Bereich hat die Polizeiinspektion Verden/Osterholz Luftbildaufnahmen durch ein Unmaned Aircraft System Polizei (ugs. Drohne) fertigen lassen.
Im sogenannten Holzmarkttunnel wurden zwischen 2017 und 2019 insgesamt fünf Unfälle mit verletzten Personen durch die Polizei registriert. Hierbei handelte es sich um vier leichtverletzte und eine schwerverletzte Person. Die Unfälle ereigneten sich vor allem aufgrund von Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot oder einer nicht angepassten Geschwindigkeit. An der Örtlichkeit wurden durch die Stadt Verden (Aller) unter Hinzuziehung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz sowie eines unabhängigen Gutachters nach einer Begehung des Holzmarkttunnels bereits im Jahr 2014 verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehörten ein umfangreicher Grünschnitt des Efeus, die Ergänzung eines Piktogramms "Gegenverkehr", eine punktuelle Verstärkung der Beleuchtung sowie eine Ergänzung von Piktogrammen für den Fuß- und Radweg im Abgangsbereich des Bahnsteigs. Darüber hinaus zeigt auf der Seite der Lindhooper Straße eine Geschwindigkeitstafel den Radfahrerinnen und Radfahrern ihre aktuelle Geschwindigkeit an und die Örtlichkeit wurde in die Verkehrsüberwachung der Polizei einbezogen. Da es sich bei dem Tunnel nun erneut um eine Unfallhäufungsstelle handelt, wurde als Sofortmaßnahme das Anbringen eines Spiegels in der Tunnelmitte beschlossen. Dieser soll vom Bahngleis kommenden Fußgängern frühzeitig einen Blick auf querende Radfahrerinnen und Radfahrer ermöglichen. Außerdem sollen die Markierungen der Radfahrstreifen und des Gehwegs deutlicher hervorgehoben werden. Die Wirkung dieser Maßnahmen soll zunächst überprüft und bewertet werden. Gegebenenfalls empfiehlt die Unfallkommission im Anschluss eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Tunnels zusätzlich auf anderem Wege zu erreichen (z.B. durch Barrieren an den Tunneleingängen).
Eine weitere Unfallhäufungsstelle wurde zwischen Verden und Langwedel an der Landesstraße L 158, Achimer Straße Einmündung Nindorfer Straße erkannt. Bei sechs Unfällen gab es zwischen 2017 und 2019 verletzte Personen. Hauptursächlich war das Einfahren in den dortigen Einmündungsbereich aus Richtung Nindorf. Häufig wurden Fahrzeuge auf der vorfahrtberechtigten Landesstraße zu spät wahrgenommen oder es wurde die Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge falsch eingeschätzt. Daher erging der Beschluss zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h im dortigen Bereich. Diese Geschwindigkeitsreduzierung wird zukünftig für die Fahrtrichtung Langwedel Gültigkeit haben.
In Achim registrierte die Polizei im Bereich der Anschlussstelle Achim-Nord/Landesstraße 167 im Zeitraum von 2017 bis 2019 elf Verkehrsunfälle mit verletzten Personen. Eine Person wurde schwer verletzt. Außerdem handelte es sich bei acht der verletzten Personen um Radfahrende, die den Radweg in Höhe der Anschlussstelle befuhren. Ursächlich für die Unfälle war neben dem Vorfahrtsverstoß der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer bei der Hälfte der Unfälle das Befahren des Radwegs in falscher Richtung. Infolgedessen beschloss die Unfallkommission, dass das Verbot des Befahrens des Radwegs entgegen der Fahrrichtung besser dargestellt werden soll. Beispielsweise soll in Höhe des naheliegenden Kreisels das Verkehrszeichen "Verbot für Radfahrende" in vergrößerter Form errichtet werden. Außerdem sollen ergänzend dazu begleitende polizeiliche Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden.
Die jeweils zuständigen Fachbehörden werden die beschlossenen Maßnahmen nun umsetzen bzw. eine Umsetzung prüfen. Außerdem wird die Polizei an den erkannten Unfallhäufungsstellen eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchführen.
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