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Polizeiinspektion Verden / Osterholz

POL-VER: POL-VER: ++Fahren ohne Fahrerlaubnis++ Radfahrer leicht verletzt ++ Verkehrsunfallflucht ++ Reh ausgewichen und mit Baum kollidiert ++ Handy auf Elektroroller ++

Landkreise Verden und Osterholz (ots)

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ritterhude. Eine 16-Jährige war am Montagnachmittag im Bereich Ritterhude mit einem Motorrad unterwegs, ohne einen Führerschein zu haben. Zusätzlich trug sie während der Fahrt keinen Helm, obwohl dies nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unbestritten der Sicherheit dienlich ist. Die Jugendliche wird sich in einem Strafverfahren verantworten müssen.

Radfahrer leicht verletzt

Lilienthal. Bei einem Verkehrsunfall wurde am Montagmorgen in Lilienthal ein 16-jähriger Radfahrer leicht verletzt. Eine 37-jährige Autofahrer wollte von der Worphauser Landstraße nach rechts in den Graspad abbiegen und berührte dabei den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer. Der Jugendliche kam dadurch zu Fall und zog sich leichte Verletzungen zu.

Verkehrsunfallflucht

Oyten. Bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag letzter Woche wurde ein in der Straße "Imhof" geparktes Auto von einem Unbekannten beschädigt. Der Schaden an dem Passat mit Münchener Kennzeichen beläuft sich auf ungefähr 2000 Euro. Zeugen, die Hinweise auf den Verursacher geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeistation Oyten unter der Telefonnummer 04207- 9110624 zu melden.

Reh ausgewichen und mit Baum kollidiert

Dörverden. Montagmorgen verunfallte eine 26-jährige Autofahrerin auf der Straße Horst in Dörverden. Die Frau wich einem die Straße querenden Reh aus und kollidierte in der Folge mit einem Straßenbaum. Glücklicherweise wurde sie hierbei nicht verletzt. Der Pkw wurde allerdings durch den Aufprall so sehr beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Das Reh flüchtete. Neben diesem Unfall wurde noch eine ganze Reihe anderer Wildunfälle im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Verden/Osterholz gemeldet. Typisch für diese Jahreszeit ist, dass die Tiere die Straßen überqueren - auf der Suche nach Futter und auch durch die Paarungszeit bedingt. Wenn Autofahrer*innen dann noch durch Dunkelheit, Dämmerung oder Nebel in ihren Sichtverhältnissen beeinträchtig werden, ist besondere Vorsicht geboten. Gerade auf unseren ländlich geprägten Straßenzügen sollte man jederzeit mit Wildwechsel rechnen und seine Fahrweise entsprechend angleichen. Dazu gehört unbedingt das Anpassen der Geschwindigkeit, denn je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto länger der Reaktions- bzw. Bremsweg. Zudem werden Unfallfolgen bei höheren Geschwindigkeiten deutlich verschlimmert. Seien Sie zudem immer aufmerksam und beobachten auch Fahrbahnränder besonders im Hinblick auf möglichen Wildwechsel. Wenn es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier gekommen ist, sollte man die Unfallstelle unbedingt absichern. Das Aufstellen eines Warndreieckes, Einschalten der Warnblinklichtanlage und das Trage der Warnweste gehören dazu. Der Unfall sollte unverzüglich der Polizei gemeldet werden-auch wenn das angefahrene Tier geflüchtet ist-, um die Verständigung eines Jagdpächters zu gewährleisten.

Handy auf Elektroroller

Ottersberg. Am Montagvormittag wurden Polizeibeamte in Ottersberg auf die Fahrerin eines sogenannten Elektrorollers aufmerksam, weil sie während der Fahrt ihr Smartphone bediente. Da dies genauso wenig wie während einer Auto- und Radfahrt erlaubt ist, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Frau ein. Die Polizei weist an dieser Stelle nochmal daraufhin, dass für Fahrzeuge, die unter die Elektrokleinstfahrzeugeverodnung fallen, folgende Regeln gelten: - Die Fahrzeuge müssen versichert sein und die Versicherungsplakette am Fahrzeug angebracht sein. - Eine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein und mitgeführt werden. - Am Fahrzeug müssen Licht, Bremsen und eine Klingel vorhanden sein. Auch die Fahrer von Elektrorollern und Co müssen sich an bestimmte Regeln halten: - Es gibt keine Fahrerlaubnispflicht, aber ein Mindestalter von 14 Jahren. - Eine Helmpflicht gibt es nicht, allerdings wird das Tragen eines Helmes empfohlen!

   - 	Die Promillegrenzen sind genauso wie beim Autofahren.
   - 	Die Nutzung von elektronischen Geräten, die der Information und
     Kommunikation dienen, ist nicht erlaubt.
   - 	Es dürfen keine weiteren Personen mitfahren.
   - 	Richtungsänderung muss angezeigt werden (mit Handzeichen oder 
     einem optionalen Blinker)
   - 	Fahren darf mit Elektrokleinstfahrzeugen überall dort wo es 
     auch mit dem Fahrrad erlaubt ist. Der Gehweg und die 
     Fußgängerzone z.B. sind hingegen tabu!

Elektroroller sind durch ihre Fahreigenschaften besonders anfällig für Fahrfehler und es ist besonders wichtig, dass während der Fahrt beide Hände am Lenker sind. Zudem werden die Roller mit Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h gefahren - dabei ist es erforderlich, dass die Fahrer alle ihre Sinne auf den Straßenverkehr richten. Ein -wenn auch vermeintlich nur kurzes - Abwenden des Blickes von der Straße kann zu schweren Unfällen bzw. Verletzungen bei den Rollerfahrern führen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anika Wrede

Telefon: 04231/806-104
www.polizei-verden-osterholz.de
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