Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: ERGÄNZUNG: ++ Versuchter Betrug geht glimpflich aus - Polizeiinspektion Verden/Osterholz warnt vor "Schockanrufen" und der Masche "Falscher Polizeibeamter" ++
Landkreise Verden und Osterholz (ots)
ERGÄNZUNG: ++ Versuchter Betrug geht glimpflich aus - Polizeiinspektion Verden/Osterholz warnt vor "Schockanrufen" und der Masche "Falscher Polizeibeamter" ++
Lilienthal. Am 10.01.2023 erhielt eine Seniorin aus Lilienthal einen Anruf. Ihre Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall gehabt. Es müsse nun eine Sicherheitsleistung bezahlt werden, die mehrere zehntausend Euro betragen würde. Der unbekannte Anrufer gab sich als Polizeibeamter aus. Als die Seniorin sich an ihre Bank wendete, bemerkten die Bankmitarbeiter die Falle und handelten genau richtig. Sie wiesen die Frau auf diese gängige Betrugsmasche hin. Zu einem Vermögensschaden kam es nicht. Die Frau erstattete Anzeige bei der Polizei.
Diesen Fall möchte die Polizeiinspektion Verden/Osterholz zum Anlass nehmen, um vor dieser gängigen Betrugsmasche zu warnen: Die Täter versuchen die Geschädigten unter verschiedenen Vorwänden am Telefon zu veranlassen, Geld- oder Wertgegenstände aus dem Haus oder von der Bank an die Täter herauszugeben und geben sich dabei als Polizeibeamte aus. Beispielsweise wird behauptet, dass das Geld auf der Bank nicht mehr sicher sei. Und auch nicht im Hause, da beispielsweise Einbrecherbanden unterwegs seien. Weitere Vorwände sind unter anderem, dass Geld oder Wertgegenstände auf Spuren untersucht werden müssten.
Bei "Schockanrufen" konfrontieren die Täter die Geschädigten mit schlimmen Vorfällen, die sich angeblich ereignet hätten, wie beispielsweise ein schwerer Verkehrsunfall oder Tod eines Nahestehenden. Auch damit verbunden werden angeblich erforderliche Geldforderungen geltend gemacht.
Die Täter bedienen sich dabei speziellen technischen Mitteln, die bei einem Anruf die 110 oder die Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle erscheinen lässt.
Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz rät in solchen Fällen, niemals auf die Forderungen der Täter einzugehen und auch keine Details zu finanziellen Verhältnissen preiszugeben. Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten. Übergeben Sie in keinem Falle Geld an unbekannte Personen und lassen sie auch keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Am Telefon sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern im Zweifel einfach auflegen.
Von angeblichen Amtspersonen sollte der Dienstausweis gefordert werden. Auch bei geringen Zweifeln sollte die Dienststelle angerufen werden, von der die angebliche Amtsperson kommen soll oder die 110 gewählt werden. Wichtig ist dabei, die Telefonnummer selbst herauszusuchen und keine Nummer zu wählen, die Unbekannten auszuhändigen. Auch ist es wichtig, das Gespräch wirklich zu beenden. Das heißt: Auflegen und die Telefonnummer der Polizei neu wählen (Anmerkung: ergänzt). Ein gesundes Misstrauen ist kein Zeichen von Unhöflichkeit.
Besteht eine Kontovollmacht für Kinder oder andere enge Angehörige der Geschädigten, hat die Bank die Möglichkeit, sofort die hinterlegten Namen zu kontaktieren und den Sachverhalt vorzutragen. Eine Kontovollmacht sollte wohl überlegt sein und in jedem Falle mit Vertrauenspersonen besprochen werden! (Anmerkung: ergänzt) Weiterhin ist es sinnvoll, die Familie oder sonst nahestehende Personen zu informieren und in jedem Fall Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
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