Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: Pressemitteilung Polizeiinspektion Verden
Osterholz
Landkreise Verden und Osterholz (ots)
LANDKREIS VERDEN
Schwupps ist die Tasche weg - Polizei gibt Präventionstipps
Ottersberg. Den Einkauf samt Rucksack mit Geldbörse erst einmal in den Kofferraum des Autos gestellt, den Einkaufswagen noch kurz weggebracht und dann ist der Schock groß, wenn bei der Rückkehr festgestellt wird, dass aus dem offen gelassenen Kofferraum der Rucksack fehlt.
So ist es einer 68-jährigen Frau am Dienstag gegen 14 Uhr auf einem Parkplatz eines Einzelhandelsunternehmens in Posthausen ergangen. Bisher unbekannte Täter entwendeten ihren Rucksack samt Geldbörse aus dem geöffneten Kofferraum ihres Pkw Dacia.
Wer mögliche Täterhinweise geben kann, melde sich bitte bei der Polizei Achim unter der Telefonnummer 04202/9960.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang immer wieder auf Präventionsmaßnahmen hin - Sicherheit geht vor!
Um die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und präventiv zu handeln, möchte die Polizei zunächst auf die Wichtigkeit hinweisen, persönliche Gegenstände, insbesondere Taschen, nicht unbeobachtet liegen zu lassen. Taschendiebe nutzen oft unaufmerksame Momente, um zuzuschlagen. Ob in Cafés, öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Veranstaltungen - ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit kann ausreichen, um wertvolle Gegenstände zu verlieren. Daher empfehlen wir folgende Maßnahmen:
1. Behalten Sie Ihre Tasche im Blick: Lassen Sie Ihre Tasche niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Zeit. Halten Sie sie immer in Ihrer Nähe.
2. Verwenden Sie sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten: Tragen Sie Ihre Tasche immer geschlossen und bevorzugen Sie Taschen, die sich nah am Körper tragen lassen.
3. Seien Sie wachsam in Menschenmengen: In überfüllten Bereichen ist besondere Vorsicht geboten. Achten Sie auf Ihre Umgebung und seien Sie misstrauisch gegenüber Personen, die sich zu nah an Ihnen aufhalten.
4. Informieren Sie andere: Teilen Sie diese Informationen mit Freunden und Familie, um das Bewusstsein für Taschendiebstähle zu schärfen.
Wir alle können dazu beitragen, unsere Gemeinschaft sicherer zu machen. Indem wir achtsam sind und auf unsere persönlichen Gegenstände achten, können wir Taschendiebstählen effektiv vorbeugen. Für weitere Informationen oder bei Fragen steht Ihnen jederzeit das Präventionsteam der Polizei Verden/Osterholz zur Verfügung.
Betrunken auf der Autobahn unterwegs
Oyten. Bei einer Kontrolle auf einem Parkplatz an der Autobahn 1 konnte die Polizei am Dienstag kurz vor Mitternacht bei einem 31-jährigen Toyota-Fahrer Atemalkoholgeruch feststellen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,61 Promille. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, der Fahrzeugschlüssel weggenommen und der Führerschein abgenommen.
Fahrradfahrerin bei Unfall verletzt
Verden. Am Dienstagmorgen missachtete eine 39-jährige Opel-Fahrerin an der Kreuzung Marienstraße/Windmühlenstraße die Vorfahrt einer 61-jährigen Fahrradfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen. Hierbei stürzte die Fahrradfahrerin zu Boden und verletzte sich leicht. Zur weiteren Behandlung wurde sie in ein Krankenhaus gebracht.
Zusammenstoß zwischen E-Scooter und Fahrradfahrerin - E-Scooter-Fahrerin flüchtig
Achim. Am Dienstag, um 13 Uhr, kam es an der Einmündung Feldstraße/Bergstraße zu einem Zusammenstoß zwischen einer E-Scooterfahrerin und einer jugendlichen Fahrradfahrerin. Durch den Zusammenstoß wurde die Fahrradfahrerin leicht verletzt und das Fahrrad beschädigt. Die E-Scooter-Fahrerin, die mit einer weiteren Person auf dem E-Scooter und auf der vorschriftswidrigen Seite des Fahrradweges unterwegs war, entfernte sich nach dem Crash unerlaubt von der Unfallstelle. Wer Hinweise zum Unfall geben kann, melde sich bei der Polizei Achim unter der Telefonnummer 04202/9960.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmal kurz auf die wichtigsten Punkte im Umgang mit der Nutzung von E-Scootern hin:
1. Fahrbahn und Radwege: E-Scooter dürfen auf Radwegen und, wenn keine Radwege vorhanden sind, auf der Fahrbahn genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen ist in der Regel nicht erlaubt.
2. Maximale Geschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h.
3. Mindestalter: Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, müssen Nutzer mindestens 14 Jahre alt sein.
4. Helmpflicht: Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen empfohlen.
5. Alkoholverbot: Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten. Die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.
6. Versicherung: E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein. Es ist erforderlich, ein Versicherungskennzeichen zu haben.
7. Parken: E-Scooter sollten nur an dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden, um Fußgänger nicht zu behindern und Verkehrswege freizuhalten.
8. Nutzung von Handys: Das Telefonieren oder die Nutzung von Handys während der Fahrt ist nicht erlaubt.
9. Gebrauch: Auf dem E-Scooter darf man nur alleine fahren.
LANDKREIS OSTERHOLZ
Keine presserelevanten Sachverhalte.
Rückfragen bitte an:
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Andre Geske
Telefon: 04231/806-104
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