Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Beleuchtungskontrollen in Wilhelmshaven, Jever, Varel und Zetel - Polizei zieht Bilanz - Viele Fahrräder mit defekter Beleuchtung
Wilhelmshaven (ots)
Wilhelmshaven. Jever. Varel . Zetel. Die Tage werden kürzer und inzwischen muss auch bei vielen der tägliche Weg zur Schule oder zur Arbeitsstätte im Dunkeln angetreten werden. Gerade in dieser dunklen Jahreszeit kann es lebenswichtig sein, gut zu sehen und gesehen zu werden. Dabei kommt der Beleuchtung an Fahrrädern und Kraftfahrzeugen eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund führten bei der koordinierten Beleuchtungskontrolle der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland am heutigen Donnerstag in der Zeit von 7 bis 9 Uhr insgesamt 22 Beamtinnen und Beamte in Wilhelmshaven, Jever, Varel und Zetel intensive Kontrollen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen durch. Dabei wurde zunächst in der Zeit bis zum Schulbeginn der Schwerpunkt der Kontrollen auf die Beleuchtung von Fahrrädern gelegt, nach Schulbeginn richtete sich der Fokus auf die Kraftfahrzeuge. Zusammenfassend wurden in dem Zeitraum von nur einer Stunde an allen Kontrollstellen zusammen 74 Fahrräder mit technischen Mängeln oder wegen Fehlverhaltens des/der Fahrers/in angehalten. An 20 PKW wurde eine defekte oder falsch geschaltete Beleuchtung festgestellt. Für defekte oder nicht vorhandene Beleuchtung an Fahrrad oder KFZ sind jeweils Verwarngelder in Höhe von 20 Euro vorgesehen. Im Einzelnen: In Wilhelmshaven kontrollierten sechs Beamtinnen und Beamten in der Friedenstraße/Einmündung Friedrich-Paffrath-Straße im Bereich der dortigen Schule an verschiedenen Stellen die Beleuchtungseinrichtungen von zahlreichen Fahrzeugen und beanstandeten dabei 30 Fahrräder und fünf Pkw. In Jever haben sieben Beamtinnen und Beamte auf der Mühlenstraße am kleinen Kreisel 18 Radfahrern die Weiterfahrt untersagt, da ihr Licht defekt oder nicht vorhanden war. Zehn Radfahrer befuhren den linken Radweg entgegen der Fahrtrichtung, was immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den ordnungsgemäß stadtauswärts fahrenden Radlern führt. Hier ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Ein Radfahrer hatte eine Taschenlampe in der Hand und hielt dies für eine ausreichende Beleuchtung des Fahrrades. Hier musste er sich belehren lassen, da die Beleuchtung am Fahrrad fest montiert sein muss und eine Taschenlampe in der Hand oder etwa eine Lampe am Kopf nicht als Beleuchtung des Fahrrades zu akzeptieren ist. Bei dem 57-jährigen Jeveraner wurde zudem der Personalausweis einbehalten, da er bereits seit 13 Jahren abgelaufen ist. Wegen des Versäumnisses der Beantragung eines neuen Ausweises muss er mit einem weiteren Verwarngeld rechnen. Zwölf PKW mit defekter oder falsch geschalteter Beleuchtung wurden angehalten. Bei einem Kleinkraftrad war die Beleuchtung vollständig ausgefallen, so dass für den 18-jährigen Fahrer die Fahrt zu Ende war. Er musste sein Gefährt schieben. In einem Fall, bei dem zunächst nur die Beleuchtung beanstandet werden sollte, stellte sich dabei heraus, dass eine 24-jährige Wangerländerin mit ihren zwei Kindern unterwegs war, ohne dass ein Kindersitz vorhanden und ein Säugling zudem unsachgemäß in der Liegeschale gesichert war. Neben dem vorgesehenen Verwarngeld in Höhe von 35 Euro wurde der Frau die Weiterfahrt untersagt, bis ein Kindersitz zum Fahrzeug gebracht wurde und beide Kinder sachgerecht gesichert waren. In Varel an der Arngaster Straße wurden von fünf Beamtinnen und Beamte die Beleuchtung von insgesamt 16 Fahrräder beanstandet. Drei PKW fielen bei der anschließenden Kontrolle in der Dangaster Straße wegen defekter Beleuchtung auf. In Kronshausen in Zetel im Bereich der dortigen Schule kontrollierten vier Beamtinnen und Beamte der Verkehrsprävention und der Polizeistation Zetel zusammen mit dem Mobilitätsbeauftragten der Schule und fünf Schülern insgesamt 53 Fahrräder. 16 Räder wurden aus verschiedenen Gründen bemängelt. Teilweise war die Beleuchtung defekt, die Bremsen oder Klingel nicht funktionsfähig, oder es fehlten die Rückstrahler. Da es sich hierbei um eine präventive Kontrolle handelte, wurden keine Ahndungsmaßnahmen getroffen. Jedoch wurden die Daten notiert, und es erfolgt in einigen Tagen eine Nachkontrolle an der Schule. Sollten die Mängel dann nicht behoben sein, wird die Polizei weitere Maßnahmen einleiten.
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