Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland warnt vor Alkohol am Steuer und vor dem Zünden von Raketen - eine Gefahr für sich und für andere - die Polizei gibt Tipps! #sicherinsneuejahr!
Wilhelmshaven (ots)
Die Weihnachtsfeiertage sind vorbei und schon steht das nächste Highlight vor der Tür - der Jahresabschluss!
An Silvester verabschieden wir uns vom alten und freuen uns auf ein gutes, erfolgreiches und gesundes Neues Jahr!
Das eine oder andere Gläschen Sekt und das obligatorische Feuerwerk gehören für viele zu einer fröhlichen Party dazu, können unter Umständen jedoch auch Gefahren darstellen.
Wie sorgen Sie Silvester für Ihre und für die Sicherheit anderer?
Die Polizei gibt Tipps:
Alkohol am Steuer - eine nicht zu unterschätzende Gefahr Viele Menschen verabschieden sich mit einer feuchtfröhlichen Party vom alten Jahr. Doch auch die schönste Feier ist irgendwann vorbei und gerade an Silvester alternative Fahrdienste stark ausgelastet. So siegt oftmals die Ungeduld und so mancher setzt sich trotz vorherigen Alkoholgenusses hinters Steuer.
"Sie gefährden nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer!" warnt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.
Promille-Grenzwerte und Strafen
Bei Alkohol am Steuer gilt laut Bußgeldkatalog: Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kann sich ein Fahrer wegen Trunkenheit am Steuer strafbar machen, wenn er den Verkehr gefährdet (z.B. Schlangenlinien fährt) oder sogenannte Ausfallerscheinungen zeigt (z.B. Torkeln, verwaschene Sprache). Es drohen Geldstrafe, Punkte in Flensburg, auch Fahrverbot, wenn Sie einen Unfall verursachen.
Ab dem entscheidenden Grenzwert von 0,5 Promille im Blut drohen beim ersten Verstoß (ohne Anzeichen von Trunkenheit) 1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. Beim zweiten Mal gilt: 3 Monate Führerschein-Entzug, 1.000 Euro Strafe und 2 Punkte. Wird man das dritte Mal erwischt, drohen 3 Monate Führerschein-Entzug, 1.500 Euro Geldbuße und 2 Punkte.
Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerschein-Entzug (6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft) und 3 Punkte in Flensburg. Verursacht ein alkoholisierter Fahrer einen Unfall, sollte er nicht auf seine Kasko- oder Haftpflichtversicherung zählen. Erstere wird nicht zahlen und zweitere kann Regress fordern.
Ab 1,6 Promille gelten dieselben Strafen wie ab 1,1 Promille. Zudem muss man bei einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen, dass eine sogenannte "Fahreignung" besteht. Übrigens müssen auch Radfahrer mit 1,6 Promille mit einem Verfahren rechnen, wenn sie erwischt werden.
Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze. Wird sie nicht eingehalten, wird ein Bußgeld von 250 Euro erhoben und es gibt 1 Punkt in Flensburg. Wird man ein zweites Mal in der verlängerten Probezeit erwischt, kann der Führerschein entzogen werden.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei außerdem vor den Folgen vom Restalkohol. Wer am Abend oder sogar noch in der Nacht Alkohol, zu sich nimmt, ist morgens noch längst nicht alkoholfrei. "Ein paar Stunden Schlaf, eine Tasse Kaffee oder eine kalte Dusche reichen dann nicht aus, um nüchtern zu werden!" betont Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und warnt vor Fehleinschätzungen. "Je nach Konstitution baut der Körper in einer Stunde nur zwischen 0,1 und 0,2 Promille ab!"
Dabei gilt: Je später der Abend, desto höher der Restalkohol im Blut. Die Polizei appelliert, im Zweifelsfall den Wagen am Neujahrstag lieber stehen zu lassen!
Eine Warnung bei Alkoholkonsum gilt auch für das Zünden von Feuerwerkskörpern!
Für einen guten Start ins neue Jahr einige vorbeugende Tipps der Polizei:
Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das "BAM-Prüfzeichen" achten. Diese Artikel wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und weisen daher einen verlässlichen Sicherheitsstandard auf.
Leichtsinniges Hantieren und Verhaltensfehler beim Umgang mit Silvesterartikeln sowie "Basteleien" führen häufig zu Bränden, aber auch zu unnötigen Unfällen. Daher immer die Gebrauchsanweisung beachten und die Artikel nicht zweckentfremden.
Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Jugendliche müssen die aufgedruckte Altersangabe beachten! Kinder unter 12 Jahren auch beim Abbrennen von jugendfreien Kleinfeuerwerksartikeln (Klasse I-Artikel, wie zum Beispiel Wunderkerzen) beaufsichtigen.
Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! Die Feuerwehr und die Polizei bittet darauf zu achten, dass keine leicht brennbaren Gegenstände in der Nähe sind. Feuerwerk nie in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen. Kleidungsstücke aus Kunststoff können leicht Feuer fangen. Schwere Verbrennungen sind leider oft die Folge. "Versager" niemals ein zweites Mal zünden.
Glühende Teile von Wunderkerzen dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen. Die Flugbahn und den Abwurf von Feuerwerkskörpern so ausrichten, dass keine Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden. Auf Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und Tore eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die Ursache für verheerende Brände.
Dachluken, Fenster, Türen und Tore sollten in der Silvesternacht geschlossen sein. Brennbare Gegenstände müssen von den Balkonen genommen werden. Müll- und Wertstoffcontainer sollten aus öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt werden.
Bei starkem Wind sollte, wegen eines möglichen Abdriftens, auf das Abbrennen von Raketen verzichtet werden.
Nach übermäßigem Alkoholgenuss keine Feuerwerkskörper zünden!
Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland wünscht Ihnen einen schönen Jahreswechsel und bittet in diesem Zusammenhang die Wege für Polizei- und Rettungsdienste immer frei zu machen bzw. zu halten. Helfen Sie, wenn es nötig ist und haben Sie Respekt vor der Arbeit, die Hilfe leistet und Menschenleben rettet!
Rückfragen bitte an:
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