Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Winterreifen sind Pflicht - Polizei leitet in Wilhelmshaven sieben Bußgeldverfahren ein und rät zur defensiven Fahrweise
Wilhelmshaven (ots)
Nässe, Nebel, frisch verschneite und vereiste Straßen - Der Winter hält für Autofahrer viele Herausforderungen bereit. "Fahren Sie zu dieser Jahreszeit defensiv! Glatte Straßen verzeihen keine Fahrfehler", so Polizeioberkommissar Tim Bachem, Angehöriger der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Wer bei den Witterungsverhältnissen zudem ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Bereifung führt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer!", so Bachem weiter. Aus diesem Anlass führten die Beamten der Verfügungseinheit aufgrund der aktuell vorherrschenden Witterungsverhältnisse am heutigen Vormittag eine gezielte Kontrollaktion im Bereich der Bismarkstraße/ Lübecker Straße in Wilhelmshaven durch. Im Fokus stand hierbei die Überprüfung der Bereifung der Fahrzeuge. Das Ergebnis nach dreißig Minuten: Sieben eingeleitete Bußgeldverfahren, da an den kontrollierten Fahrzeugen Sommerbereifung angebracht war. Neben der Untersagung der Weiterfahrt erwartet die betroffenen Verkehrsteilnehmer, die sich gegenüber der Beamten einsichtig zeigten, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro zuzüglich Verwaltungskosten und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Grundsätzlich gilt: Die Straßenverkehrsordnung schreibt gemäß § 2 Absatz 3 a zum Thema "Winterreifenpflicht" vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur fahren dürfen, wenn sie mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 (4) der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung genügen. Dazu zählen alle Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (seit Januar 2018 Pflicht für neu hergestellte Winterreifen). Winterreifen, die noch mit "M+S" gekennzeichnet sind, dürfen seit Januar 2018 nicht mehr verkauft werden. Für alle Autofahrer, die derartige Winterreifen noch besitzen und diese vor Januar 2019 erworben haben, gilt eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Danach dürfen grundsätzlich nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Wer somit bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne witterungsgerechte Bereifung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es in Folge der nicht angemessenen Bereifung zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, droht neben einem Punkt weiterhin ein Bußgeld bis zu 120 Euro.
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