Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Polizeikontrolle mit Folgen - 35-jähriger entzieht sich der Kontrolle und kann im Rahmen der Fahndung gestellt werden - Polizei Wilhelmshaven leitet Ermittlungsverfahren ein
Wilhelmshaven (ots)
wilhelmshaven. Am Dienstagmittag, 12.03.2019, sollte gegen 13:30 Uhr ein Kleinkraftrad kontrolliert werden. Die angestrebte Verkehrskontrolle nahm einen rasanten Verlauf. Was war passiert? Zunächst fiel einer Funkstreifenbesatzung des Einsatz- und Streifendienstes in Wilhelmshaven in der Peterstraße an der Einmündung zur Gerichtsstraße ein entgegenkommendes Kleinkraftrad mit einer Person besetzt auf. Die Beamten entschieden sich zu einer Verkehrskontrolle und signalisierten dem Fahrzeugführer dies über das Anhaltesignal des Funkstreifenwagens. Als der Fahrzeugführer dieses Vorhaben sah, erhöhte er jedoch seine Geschwindigkeit und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Der Fahrer fuhr zunächst in die Innenstadt über die Viktoriastraße in Richtung des Kurparkes. In der Bremer Straße mussten die Beamten die Verfolgung verkehrsbedingt unterbrechen und verloren das Kleinkraftrad kurzzeitig aus den Augen. Im Rahmen der anschließenden Ermittlungen und Nachbereichsfahndung konnte das Kleinkraftrad kurze Zeit später erneut in der Peterstraße fahrend und nun mit zwei Personen besetzt angetroffen sowie dort letztlich auch kontrolliert werden. Neben dem 35-jährigen Fahrzeugführer und gleichzeitig auch Halter befand sich weiterhin eine Bekannte auf dem Fahrzeug. Der 35-jährige gab gegenüber den Beamten an, dass er zuvor auf dem Weg zu der Bekannten gewesen sei und weiterhin beabsichtige, die Versicherungsstelle aufzusuchen. Im Anschluss räumte dieser letztlich ein, dass er nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei und deshalb die Flucht ergriffen habe. Die Beamten stellten weiterhin fest, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug seit Anfang März abgelaufen war und der 35-jährige unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Da der Drogentest positiv auf den Cannabiswirkstoff THC und Amphetamine verlief, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Während der Verfolgungsfahrt wurden keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, jedoch muss sich der 35-jährige weiterhin wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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