Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Autotuning in Wilhelmshaven - Polizei leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellt das Fahrzeug sicher, Gutachten folgt
Wilhelmshaven (ots)
wilhelmshaven. Am späten Sonntagabend, 26.05.2019, fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung gegen 23:30 Uhr in der Bahnhofstraße, auf Höhe der dortigen Parkhausspindel, ein Pkw auf, der mit auffällig lauten "Fahrgeräuschen" unterwegs war. Der Fahrzeugführer des Pkw Opel befuhrt zunächst die Bahnhofstraße in Richtung Westen, die Beamten folgten dem Pkw bis dieser auf bei einer Tankstelle im Banter Weg anhielt.
Im Rahmen der Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten fest, dass Optisch wurde der Pkw auf den "Look" eines OPC, der am stärksten motorisierten Version dieser Baureihe, verändert, entsprechende Unterlagen konnte der Fahrzeugführer vorzeigen. Tatsächlich handelte es sich bei dem Opel um ein Modell mit der kleinsten Maschine.
Aufgrund des deutlich erhöhten Abgasgeräusches der Doppelrohrauspuffanlage baten die Beamten um entsprechende Betriebserlaubnisse.
Der 21-Jährige legte zwei EG-Betriebserlaubnisse bzgl. einer geänderten Auspuffanlage vor.
Nach jetzigem Sachstand dürfen Teile mit diesem Zeichen zwar gemäß den darin festgehaltenen Vorgaben in Fahrzeugen verbaut werden, ohne dass deren Betriebserlaubnis erlischt, jedoch bestehen aufgrund der sehr lauten Abgasgeräusche Zweifel daran, dass die Teile sich in einem originalen bzw. einem nicht manipulierten Zustand befinden. Zwecks einer genaueren Inaugenscheinnahme des Pkw und einer Messung der Geräuschentwicklung, wurde der Fahrzeugführer gebeten, mit zur Dienststelle zu kommen, wo mit einem Schallpegelmessgerät Messungen durchgeführt wurden.
Im Rahmen der weiteren Fahrzeugüberprüfung stellten die Beamten zusätzliche Veränderungen in dem Endrohr des Pkw Opel fest. Aufgrund dieser Auffälligkeit und der hohen Messwerte besteht der Verdacht, dass z.B. eine Manipulation an der Auspufffanlage oder Teilen davon vorliegt.
Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher, um die bestehenden Zweifel von einem Gutachter überprüfen lassen zu können.
Gegen den Heranwachsenden wurde ein Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, da das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl in Bezug auf den erhöhten Schallpegel die Betriebserlaubnis erloschen war. Den Betroffenen erwartet ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und die zusätzlich anfallenden Kosten für das Abschleppen des Pkw und die Gutachterkosten.
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