Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Alkoholtestkäufe in Bockhorn! In zwei Fällen erhielt der 16-jährige Testkäufer Hochprozentiges - Polizei und Jugendamt kündigen ihre Kontrollen schon jetzt beim Bockhorner Markt an
Wilhelmshaven (ots)
bockhorn. Am Donnerstag, 22.08.2019, führte das Jugendamt des Landkreises Friesland in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Bockhorn sowie dem Präventionsbeauftragten der Polizei Varel, Eugen Schnettler, mit einem 16-jährigen Testkäufer Alkoholtestkäufe in Bockhorn durch.
Im Rahmen der Testkäufe sollte überprüft werden, ob und wie beim Verkauf von hochprozentigen Alkohol auf die vorgeschriebene Altersbegrenzung geachtet wird. Dabei wurde ein Kiosk, eine Tankstelle und mehrere Verbrauchermärkte getestet.
Der 16jährige Testkäufer erhielt in zwei der insgesamt sieben überprüften Geschäfte hochprozentigen Alkohol.
"Im letzten Jahr wurden noch bei acht überprüften Geschäfte drei beanstandet" erklärt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des Polizeikommissariats in Varel.
Damit diese Verkäufe an minderjährige Jugendliche erst gar nicht passieren, rät Eugen Schnettler, dass die Verkäuferinnen bzw. Verkäufer sich trotz einschleichender Routine immer den Ausweis zeigen lassen sollten und sich das Geburtsdatum genau anzusehen!
"Mit den Alkoholtestkäufen wollen wir in erster Linie auf das Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen und dem Missbrauch entgegenwirken", so Schnettler.
Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahren ist ausdrücklich verboten und wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.
"Nur durch immer wiederkehrende Alkoholtestkäufe werden wir langfristige Änderungen erreichen können, betont Schnettler und kündigt auch für die Zukunft weitere Kontrollen an.
Auch beim diesjährigen 71. Bockhorner Markt wird das Jugendamt mit der Polizei zusammen verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen und überprüfen, ob beim Alkoholausschank das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.
Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und erst ab 18 Jahren Branntwein oder branntweinhaltige Getränke, darunter fallen auch Spirituosen sowie Mixgetränke.
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