Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Pressemeldung PI Wilhelmshaven/Friesland vom 08.-10.11.2019
Wilhelmshaven (ots)
Versuchter Einbruch in Gemeindezentrum: Im Zeitraum zwischen Mittwoch, dem 06.11.2019 und Freitag, dem 08.11.2019, ist es zu einem versuchten Einbruch in ein Gemeindezentrum in der Marktstraße in Wilhelmshaven gekommen. Die unbekannten Täter versuchten die Eingangstür aufzuhebeln. Zu einem Eindringen in das Objekt ist es nicht gekommen. Einbruch in Antiquitätengeschäft: In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ist in ein Antiquitätengeschäft in der Grenzstraße eingebrochen worden. Die Haupteingangstür wurde massiv aufgehebelt und das Geschäft im Anschluss durch die unbekannten Täter durchsucht. Nach ersten Erkenntnissen wurde kein Diebesgut erlangt. Einbruch in Bäckerei: Zu einem weiteren Einbruch in der Nacht zu Freitag ist es in einer Bäckerei am Rathausplatz gekommen. Hierbei wurde die Glasschiebetür brachial aufgebrochen (Siehe Bild). Im Inneren der Bäckerei wurden mehrere Schränke aufgebrochen. Die Täter erlangten Bargeld in bislang unbekannter Höhe. Erneuter Einbruch in Möbelgeschäft: In der Nacht zu Freitag ist es erneut zu einem versuchten Einbruch in ein Möbelgeschäft in der Peterstraße gekommen. Aufgrund von Erweiterungen des Einbruchsschutzes durch das Möbelhaus, scheiterten die Täter diesmal an der Eingangstür. Das Geschäft war bereits am 03.11.2019 tatbetroffen, wo die Täter einen Kaffeevollautomaten entwendeten. Siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4428596 vom 04.11.2019 Einbruch in Einfamilienhaus: Am Freitag, den 08.11.2019, ist es im Zeitraum zwischen 16:15 Uhr und 18:00 Uhr zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im Nansenweg, Ortsteil Maadebogen, gekommen. Die unbekannten Täter verschafften sich durch das Aufhebeln der Terrassentür Zugang zum Haus. Im Folgenden wurde das gesamte Haus durchsucht und Schmuck in bislang unbekannter Höhe entwendet. In allen Fällen hat der Zentrale Kriminaldienst der Polizeiinspektion Wilhelmshaven die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise zu den oben genannten Taten machen können, werden gebeten sich bei der Polizei in Wilhelmshaven unter der Telefonnummer 04421-9420 zu melden. Beleidigungen und "Hitlergruß" - 42-jähriger wird in Gewahrsam genommen Am Samstag, gegen 16:15 Uhr, wurde die Polizei Wilhelmshaven zu einem Einsatz zum Theaterplatz gerufen. Vor Ort wurde ein alkoholisierter 42-jähriger Wilhelmshavener angetroffen, welcher lautstark seine rechtsradikale Gesinnung zum Ausdruck brachte. Zwei 15-jährige Wilhelmshavener, welche einen Migrationshintergrund aufweisen, wurden durch den 42-jährigen massiv beleidigt. Zudem zeigte dieser den sogenannten "Hitlergruß". Während der Sachverhaltsaufnahme beleidigte der 42-jährige die beiden Personen im Beisein der eingesetzten Beamten fortführend, so dass ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Anstatt dem Platzverweis Folge zu leisten, beleidigte dieser die eingesetzten Beamten. Der 42-jährige wurde in Gewahrsam genommen. Dieser wird sich neben diversen Anzeigen wegen Beleidigung auch einem Ermittlungsverfahren wegen "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidrigen Organisationen" verantworten müssen. Graffiti - Hakenkreuz an Hauswand gesprüht In der Nacht von Freitag auf Samstag ist es zu einer Sachbeschädigung durch Graffiti in der Kaakstraße in Wilhelmshaven bekommen. Dort wurden mehrere Graffiti an die Hauswand gesprüht. Unter anderem auch ein "Hakenkreuz". Der Staatsschutz vom Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Wilhelmshaven hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen. Sachbeschädigungen an PKW - Betrunkene treten Außenspiegel von Fahrzeugen ab Zwei alkoholisierte Männer (29 und 34 Jahre) haben am Samstag, gegen 23:30 Uhr, im Bereich der Börsenstraße, die Außenspiegel von geparkten Fahrzeugen abgetreten. Durch aufmerksame Zeugen wurde die Polizei informiert. Aufgrund der guten Personenbeschreibung konnten die beiden Männer im Nahbereich angetroffen werden. Insgesamt wurden drei Fahrzeuge beschädigt. Die Beschuldigten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen und werden sich für die Sachbeschädigungen an den Fahrzeugen verantworten müssen. 29-Jähriger führt PKW und steht voll unter Drogeneinfluss Die Polizei hat am Samstagnachmittag, gegen 16:00 Uhr, einen 29-jährigen Wilhelmshavener in seinem PKW, einem Audi A5, auf der Peterstraße kontrolliert. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurden Anzeichen für eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmitteln festgestellt. Die Anzeichen erhärteten sich nach einem positiven Drogenvortest (Urintest). Demnach steht der 29-jährige unter dem Einfluss von Kokain, Amphetamin und Cannabis. Die Entnahme einer Blutprobe wurde daraufhin von den Beamten angeordnet und anschließend von einem Arzt durchgeführt. Auf richterliche Anordnung wurde anschließend noch der Audi durchsucht. Im Fahrzeug konnte noch eine kleine Menge an Kokain aufgefunden werden. Zudem wurde der Fahrzeugschlüssel durch die Polizei in amtliche Verwahrung genommen und das Führen von Fahrzeugen untersagt, bis der 29-jährige wieder verkehrstüchtig ist. Neben einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 24 a StVG muss sich der 29-jährige auch noch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Da der 29-jährige auch schon im August dieses Jahres einen PKW unter Drogeneinfluss geführt hat, muss dieser nun mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. Fahren ohne Fahrerlaubnis - ungültige ausländische Fahrerlaubnis vorgezeigt Am Freitag, gegen 14:30 Uhr, wurde durch den Einsatz- und Streifendienst der Polizei Wilhelmshaven ein 27-jähriger Marokkaner auf einem Roller (Kleinkraftrad, bbH 45 Km/h) in der Ulmenstraße kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle zeigte der 27-jährige eine marokkanische Fahrerlaubnis vor. Da er aber bereits seit 2015 in Deutschland wohne, sei die ausländische Fahrerlaubnis nach der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV)nicht mehr gültig. Gem. § 29 FeV sei eine ausländische Fahrerlaubnis, welche außerhalb von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, erworben wurde, nur noch sechs Monate in Deutschland gültig, wenn der ordentliche Wohnort in der Bundesrepublik ist. Danach muss die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden. Erfolgt dies nicht, verliert der Führerscheininhaber das Recht Fahrzeuge in Deutschland zu führen. Gegen den 27-jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eingeleitet. Verkehrsunfall aus Parkplatz - PKW fährt Fußgängerin über den Fuß Auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts in der Zedeliusstraße kam es am Samstagvormittag, gegen 10:00 Uhr, zu einem Verkehrsunfall. Ein 49-jähriger parkte mit seinem PKW, einem Ford C-Max, rückwärts aus einer Parklücke aus. Dabei wurde die 80-jährige Frau übersehen, welche sich fußläufig auf dem Rückweg vom Einkaufen befand. Der PKW erfasste die Frau mit dem hinteren Reifen der Beifahrerseite. Dabei kam der rechte Fuß unter den Reifen, so dass die 80-jährige dabei schwer verletzt und dem städtischen Krankenhaus mit einem Rettungswagen zugeführt wurde. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verkehrsunfalls in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Verkehrskontrolle eines VW Golf - Autotuning mit Folgen Am Freitagmorgen, gegen 07:30 Uhr, konnte durch die Polizei ein auffällig getunter PKW, VW Golf, im Banter Weg kontrolliert werden. Im Rahmen der Kontrolle konnten diverse Bauartveränderungen an dem Fahrzeug festgestellt werden. An dem PKW war die Rad-/Reifenkombination verändert worden. Zudem wurden Sportsitze und ein sog. Überrollkäfig verbaut sowie Veränderungen an den lichttechnischen Einrichtungen vorgenommen. Eine Sportauspuffanlage wurde ebenfalls verbaut. Dadurch überschritt der "Sound" die zulässige Lautstärke für das Fahrzeug um 15 Dezibel. Alle Veränderungen waren nicht durch eine amtliche Stelle abgenommen und entsprechend in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden. Aufgrund der gravierenden Veränderungen war die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Der PKW wurde im Auftrag der Polizei durch ein Abschleppunternehmen sichergestellt und dem TÜV Nord vorgeführt. Das Fahrzeug darf erst wieder im öffentlichen Verkehr geführt werden, wenn alle Veränderungen ordnungsgemäß abgenommen, oder der Originalzustand wiederhergestellt wurde. Neben den Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (135 Euro und 1 Punkt) kommen noch die Gebühren für das Abschleppen und die Vorführung beim TÜV auf den Fahrzeughalter zu.
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