Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Pressemeldung PI Wilhelmshaven 03.01.-05.01.2020
Wilhelmshaven (ots)
Einbruch
In dem Tatzeitraum zwischen dem 20.12.2019 und dem 04.01.2020 kam es in der Schleusenstraße in Wilhelmshaven in einem leerstehenden Gebäude zu einem Diebstahl mehrerer Kupferkabel. Zutritt verschaffte sich der Täter vermutlich über einen Abluftschacht. Auf Grund einer Beobachtung eines Nachbarn gibt es vage Täterhinweise. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Fahren unter Drogeneinfluss
Am Samstag konnte ein 29-jähriger Fahrzeugführer in der Warthestraße in Wilhelmshaven im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung angetroffen werden. Bei der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass dieser unter dem Einfluss von Marihuana sein Fahrzeug geführt hatte. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Dies hielt den Betroffenen aber nicht davon ab, später in ein anderes Fahrzeug zu steigen und erneut ein Kraftfahrzeug zu führen. Im Rahmen einer Fahndung konnte er im Bereich Verden erneut angehalten und kontrolliert werden. Eine erneute Blutprobenentnahme wurde angeordnet.
Brand eines Abfallbehälters
Am Samstag, 04.01.2020, um 03:20 Uhr, wurde ein Brand eines Abfallbehälters für Papier in der Peterstraße gemeldet. Dieser wurde durch den Brand beinahe vollständig zerstört. Die links und rechts neben dem Abfallbehälter stehenden Altglascontainer wurden in Mitleidenschaft gezogen. Nach bisherigem Ermittlungsstand ist von Brandstiftung auszugehen.
Verkehrsunfall / Trunkenheitsfahrt / Beleidigung
Am Freitag, 03.01.2020, um 11:50 Uhr, wurde ein Auffahrunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen in der Gökerstraße/Knorrstraße gemeldet. Vor Ort wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Ein freiwilliger Alcotest ergab einen Wert von 2,63 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Die eingesetzten Polizeibeamten wurden durch den nunmehr Beschuldigten mehrfach beleidigt, so dass noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung gefertigt wurde. Da der Beschuldigte nicht mehr wegefähig war, wurde er in Gewahrsam genommen. Die Ingewahrsamnahme wurde richterlich angeordnet.
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