Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Kommt meine Ware noch? Fake-Shops in der Corona-Zeit - Betrüger stellen sich schnell auf neue Zeiten und neue Umstände ein - doch was ist, wenn die angezeigten Fake-Shops gar keine sind?
Wilhelmshaven und Varel (ots)
Zurzeit wird nicht nur vor Fake News gewarnt, sondern auch vor sog. Fake-Shops; die Verunsicherung ist groß! Oftmals wenden sich die Anzeigeerstatter an die Polizei, weil sie Ware im Internet bestellen, in Vorkasse gehen und dann nach einiger Zeit unruhig werden, weil das Bestellte immer noch nicht ankommt. Schnell kommt zurecht der Verdacht auf, dass man auf einen sogenannten Fake-Shop hereingefallen ist, der Verdacht eines Warenbetrugs liegt nahe und die Polizei beginnt mit ihren Ermittlungen. So auch im aktuellen Fall aus Varel - was war passiert? Ein 60-Jähriger aus Varel erstattete Mitte April Anzeige, weil er im Internet für die Zeit der Corona-Krise eine Atemschutzmaske und Desinfektionsmittel bestellt hatte. Kurze Zeit später fand er im Internet einen Eintrag mit dem Hinweis, dass es sich bei dem von ihm ausgesuchten Webshop angeblich um einen Fake-Shop handeln soll, so dass er sich unverzüglich danach zu einer Anzeigenerstattung entschlossen hat. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich schließlich um keinen Fake-Shop handelt, die im Internet veröffentlichten Aussagen waren falsch. Tatsächlich kam es bei dem Firmenbetreiber zu Lieferverzögerungen, wie sie zurzeit aufgrund der Masse an Bestellungen oder wegen der vorhandenen Kurzarbeit bei sehr vielen Unternehmen vorkommen. "Ein schnell im Internet verfasster negativer Kommentar oder eine falsche Behauptung sind schnell getan" warnt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland vor voreiligen Schlüssen. "Das Netz vergisst nichts!" Der zu Unrecht angezeigte Betreiber hat mittlerweile rechtliche Schritte gegen die Plattform mit der dort veröffentlichten Meinung eingeleitet. Der Anzeigeerstatter hat sein Geld mittlerweile zurückerhalten, da er mit der tatsächlich bis zum Ende Mai erfolgten Auslieferung nicht warten wollte. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, sich an den Verkäufer wegen eines Liefertermins zu wenden und die verkündete Zeitspanne der Lieferung abzuwarten. Außerdem besteht in der Regel immer die Möglichkeit, vom abgeschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Eine gesunde Skepsis, insbesondere bei Überweisungen ins Ausland, sollte immer vorhanden sein! "Der Anzeigeerstatter hat nichts falsch gemacht" betont Papenroth. "Keiner braucht Sorge haben, wenn er sich mit seinen Zweifeln und dem Verdacht einer möglichen Straftat an die Polizei wendet!" Haben Sie Zweifel, wenden Sie sich an die Polizei - wir sind für Sie da!
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