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POL-WHV: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

POL-WHV: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
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Wilhelmshaven (ots)

Eine Fahrradstreife der Polizei traf am gestrigen Dienstag Nachmittag
auf dem Börsenplatz eine 33-jährige Wilhelmshavenerin an, die mit 
einem E-Scooter auf der Kieler Straße aus der Marktstraße kam. Da der
Bereich als Fußgängerzone für Kraftfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter
gehören, tabu ist, wurde sie angehalten und kontrolliert. 
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroroller nicht 
versichert war. Außerdem gab es dafür keine Betriebserlaubnis als 
Elektrokleinstfahrzeug, so dass zum Führen eine Fahrerlaubnis 
erforderlich ist. Die konnte die Frau aber nicht vorweisen. 
Es erwartet die Wilhelmshavenerin jetzt ein Strafverfahren wegen 
Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das 
Pflichtversicherungsgesetz, über dessen Ausgang die 
Staatsanwaltschaft entscheiden wird. Das für das Befahren der 
Fußgängerzone vorgesehene Bußgeld von 20 Euro fällt angesichts der 
anderen Vorwürfe kaum ins Gewicht. 
Richtig schlimm wäre es für die junge Frau bei einem Unfall geworden.
Wegen der fehlenden Versicherung und Fahrerlaubnis hätte sie für 
allen Schäden selbst aufkommen müssen. Vermeintlich kleine 
Regelübertretungen können ins solchen Fällen durchaus 
existenzgefährdende Folgen haben.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

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