Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Presse PK Varel Zeitraum 10.03.2023 bis 12.03.2023
Varel/Zetel (ots)
Freitag, 10.03.2023
Verkehrsunfall nach einsetzendem Schneefall - Person leicht verletzt Varel - Autobahn 29 - zw. AS Obenstrohe und Varel/Bockhorn Aufgrund von Schneeglätte gerät ein auf der Autobahn 29 Richtung Wilhelmshaven fahrender Wilhelmshavener am 10.03.2023 um 21.00 Uhr mit seinem Pkw-Gespann ins Schleudern. Der 30jährige prallte mit seinem Fahrzeug mit Anhänger gegen einen links neben ihm fahrenden Pkw. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von geschätzt 16.500 Euro. Bei dem Unfall wurde ein 26jähriger Pkw-Fahrer leicht verletzt. Der Verkehr auf der Autobahn wurde für den Zeitraum der Unfallaufnahme an der Anschlussstelle Varel/Bockhorn abgeleitet. Eine Freigabe erfolgte nach Bergung der beteiligten Fahrzeuge durch beauftragte Abschleppunternehmer.
Samstag, 11.03.2023
Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss Zetel- In der Samstagnacht um 23.40 Uhr, stoppte eine Polizeistreife den Fahrer eines VW Golf, der auf der Oldenburger Straße in Zetel unterwegs war. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 19-jährige Fahrzeugführer unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Ein Drogenvortest reagierte bei ihm positiv auf den Cannabiswirkstoff THC. Bei der Durchsuchung seines Pkw konnten Betäubungsmittelutensilien mit Restanhaftungen von Betäubungsmitteln gefunden und beschlagnahmt werden. Dem aus Friedeburg stammenden Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihm vorläufig untersagt. Ihn erwarten Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Rauschmitteleinwirkung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Samstag, 11.03.2023
Varel - Fahren ohne Fahrerlaubnis Angezeigt wurde ein 68jähriger Vareler, der durch einen aufmerksamen Zeugen dabei beobachtet wurde, wie er seinen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr am 11.03.2023 gefahren haben soll, obwohl dieser seinen Führerschein verloren habe. Tatsächlich ist dem 68jährigen nach einem Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr in der jüngeren Vergangenheit nachweislich der Führerschein abgenommen und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Auf den 68-jährigen kommt nun zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.
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