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Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

POL-WHV: Kriminalitätskontrolle im Zuständigkeitsbereich der PI Wilhelmshaven/Friesland führt zu zahlreichen Verfahrenseinleitungen

Wilhelmshaven (ots)

In der vergangenen Woche führten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg in der Nacht von Donnerstag auf Freitag mobile Kontrollen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland durch.

Im Fokus stand der Bereich Kriminalitätsbekämpfung.

Die eingesetzten Polizeikräfte kontrollierten im Zeitraum von 17:00 bis 01:00 Uhr insgesamt 141 Fahrzeuge sowie 51 Personen und wurden dabei durch Kräfte des Hauptzollamtes Oldenburg sowie Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven unterstützt.

Die Kontrollmaßnahmen führten zur Einleitung von 28 Verfahren, u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs-, Kraftfahrzeugsteuer- sowie das Waffengesetz.

Dabei trafen die Beamten in sieben Fällen auf Fahrzeugführer, bei denen der Verdacht der Betäubungsmittelbeeinflussung bestand. Drei Fahrzeugführer waren außerdem mit ihren Fahrzeugen unterwegs ohne dabei im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Bei der Kontrolle eines weiteren Pkw fanden die Beamten verbotene Arzneimittel vor, so dass sie 70 Tabletten beschlagnahmten und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz einleiteten.

Während des Kontrollzeitraumes gerieten drei Personen in die Überprüfung, bei denen der unerlaubte Aufenthalt in der Bundesrepublik festgestellt werden konnte.

Hervorzuheben ist außerdem die Kontrolle eines Pkw-Fahrers, der zunächst versuchte sich der Kontrolle im Bereich der Jeversche Straße in Wilhelmshaven durch Flucht zu entziehen. Der 24-jährige Fahrzeugführer konnte jedoch durch eine Funkstreifenwagenbesatzung verfolgt und anschließend kontrolliert werden, wobei die Beamten eine geringe Menge Marihuana sowie über 1400 Euro Bargeld auffanden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 24-Jährigen. Die anschließenden Maßnahmen führten zum Auffinden einer größeren Menge Marihuana, professionellem Verpackungsmaterial, einer Schreckschusswaffe und Messer sowie verschreibungspflichtigen Arzneimittel.

Die Beamten beschlagnahmten außerdem Bargeld, bei denen Fälschungsmerkmale festgestellt werden konnte.

Der 24-Jährige wurde vorläufig festgenommen und dem Gewahrsam zugeführt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte mangels Haftgründen keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, so dass der 24-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurde.

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