Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Ordnungswidrigkeit in Jever: Kind ohne Sicherung im Fahrzeug
Jever (ots)
Am 05.03.2025 um 07:03 Uhr wurde in Jever, im Schurfenser Weg, eine Ordnungswidrigkeit festgestellt. Der 40-jährige Fahrer eines PKW beförderte seinen 2-jährigen Sohn wiederholt auf dem Beifahrersitz seines Pkw, ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen. Das Kind bewegte sich dabei frei im Fußraum des Beifahrersitzes und auf dem Sitz selbst. Auf vorherige Ansprachen reagierte der Betroffene mit Unverständnis und zeigte Desinteresse daran, sein Fehlverhalten zu ändern.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder einer Körpergröße von mindestens 1,50 m müssen Kinder im Auto mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Eltern, die ihre Kinder im Auto transportieren, ohne diese durch einen Kindersitz entsprechend zu sichern, müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie von der Polizei angehalten werden. Als Kraftfahrzeugführer sind sie maßgeblich dafür verantwortlich, das Kind vorschriftsgemäß zu sichern.
Die Kindersicherung in Autos ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Kindern während der Fahrt zu gewährleisten. Sie schützt Kinder vor Verletzungen im Falle eines Unfalls, indem sie sie fest an ihrem Sitz anschnallt und so das Risiko von schweren Verletzungen minimiert. Darüber hinaus sorgt die richtige Installation und Nutzung von Kindersitzen dafür, dass Kinder in einer sicheren Position sitzen, die ihrem Alter und ihrer Größe entspricht, was zusätzlich zur Verkehrssicherheit beiträgt.
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