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POL-WHV: Sensibilisierung für Drohnenflüge: Vermehrte Meldungen über Drohnensichtungen

Wilhelmshaven/Friesland (ots)

In den vergangenen Monaten hat die Polizei vermehrt Meldungen über mögliche Drohnensichtungen erhalten, in Einzelfällen auch im Bereich der kritischen Infrastruktur. Die schnell eintreffenden Polizeibeamten konnten am Einsatzort jedoch keine Feststellungen treffen, die Rückschlüsse auf den möglichen Drohnenpiloten zulassen.

Drohnen sind in den letzten Jahren nicht nur zu einem beliebten Hobbygerät geworden, sondern finden auch zunehmend Anwendung in Bereichen wie der Fotografie, Landwirtschaft und sogar der Paketzustellung. Doch während die technologische Entwicklung dieser kleinen Fluggeräte Fortschritte macht, geraten viele Nutzer unbewusst in rechtliche Grauzonen. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.

Drohnen bieten viele Vorteile, doch ihre Nutzung birgt auch erhebliche Risiken. Insbesondere der unbedarfte Einsatz in belebten Gebieten oder in der Nähe von Flughäfen, Bundeswehrliegenschaften und Menschenmengen kann schnell zu gefährlichen Situationen führen. Drohnen sind in der Lage, die Luftfahrt zu gefährden, wenn sie in gesperrte Lufträume eindringen oder Kollisionen mit Flugzeugen und Hubschraubern verursachen. Auch der Einsatz von Drohnen zur Überwachung oder zum Stalking kann ernste Datenschutzprobleme aufwerfen.

Neben den technischen Gefahren können Drohnen auch durch Unfälle zu Verletzungen führen, sei es durch herabfallende Geräte oder durch die scharfen Rotorblätter. Besonders in städtischen Gebieten, in denen sich Menschen in der Nähe von Baustellen oder in Parks aufhalten, steigt die Gefahr, dass ein Absturz schwere Folgen hat.

Neben den physischen Gefahren ist der rechtliche Rahmen für Drohnenpiloten nicht immer klar und verständlich. Ein häufiger Fehler, den viele Drohnenpiloten machen, ist der unbefugte Flug in gesperrte Zonen wie in der Nähe von Flughäfen oder in Naturschutzgebieten, sowie Bundeswehrliegenschaften und kritischer Infrastruktur. Wer ohne Genehmigung in solchen Bereichen fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Fall eine Straftat.

Eine der bekanntesten Ordnungswidrigkeiten ist der Flug über Menschenansammlungen oder Wohngebieten, der in vielen Ländern verboten ist. In Deutschland etwa können Verstöße gegen diese Vorschriften mit Geldstrafen bis zu mehreren Tausend Euro geahndet werden. Auch das Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen ohne deren Zustimmung, sei es auf öffentlichen oder privaten Grundstücken, kann eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre darstellen und zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Ein weiteres heikles Thema ist die Registrierungspflicht von Drohnen. Seit 2021 müssen Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, bei der Luftfahrtbehörde registriert werden. Wer dies versäumt, macht sich ebenfalls strafbar. Diese Pflicht gilt auch für Drohnenpiloten, die keine gewerblichen Zwecke verfolgen.

Viele Drohnenpiloten sind sich der rechtlichen Vorgaben nicht bewusst, was häufig zu unbeabsichtigten Regelverstößen führt. Doch der Hinweis, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, gilt auch im Luftrecht. Wer eine Drohne fliegt, muss sich über die geltenden Bestimmungen informieren, um sowohl rechtliche Konsequenzen als auch gefährliche Situationen zu vermeiden. So sind tagesaktuelle luftrechtliche Regelungen zu überprüfen und zu beachten. Insbesondere bei zu geringen Abständen zu kritischer Infrastruktur oder Bundeswehrliegenschaften sind schnell Straftatbestände erfüllt, was zu erheblichen Strafen und die Beschlagnahme der Drohne führen kann. Hier ist beispielsweise der Abstand von 100 Meter zu Bundeswehrliegenschaften oder Industrieanlagen zu beachten.

Die Polizei und Luftfahrtbehörden gehen zunehmend verstärkt gegen illegale Drohnennutzung vor. In besonders schwerwiegenden Fällen, wie etwa bei der Behinderung von Rettungseinsätzen oder der Gefährdung des Flugverkehrs, können Drohnenpiloten sogar mit Haftstrafen rechnen.

Für den Drohnenbetrieb wurde eine interaktive Karte zur Verfügung gestellt. Da das Betreiben einer Drohne geographischen Einschränkungen unterliegt, können Sie mithilfe dieser Karte einsehen, in welchen Gebieten das Fliegen mit einer Drohne nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Sie finden diese unter: https://www.dipul.de/homepage/de

Rückfragen bitte an:

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26382 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 942-104
Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216
E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de
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