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Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

POL-WHV: Pressebericht PI Wilhelmshaven/Friesland 04.04.-06.04.2025

Wilhelmshaven (ots)

Presse PI Wilhelmshaven 04.04.2025 - 06.04.2025

Freitag, 04.04.2025

Auffahrunfall mit leichtverletzter Person

Wilhelmshaven - Am Freitagmorgen um 07:40 Uhr kam es in der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Bedarfsampel Harlinger Weg zu einem Auffahrunfall. Eine 46-jährige Pkw-Fahrerin fuhr dem vor der Ampel bei Rotlicht wartenden Verkehr auf. Durch den Anprall wurde eine 31-jährige Autofahrerin leicht verletzt. Die beiden Pkw waren derart beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Der geschätzte Schaden beträgt mindestens 4.000 Euro. Auf die 46-jährige kommt ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu.

Freitag, 04.04.2025

Verkehrsunfallflucht - Parkender Pkw beschädigt

Wilhelmshaven - In der Werfstraße Höhe Hausnummer 59 ist es im Zeitraum vom 03.04.2025, 21:10 Uhr bis zum 04.04.2025, 11:30 Uhr zu einem Schaden an einem dort ordnungsgemäß abgestellten Pkw gekommen. Der Sachverhalt wurde am Freitag bei der Polizei Wilhelmshaven zur Anzeige gebracht. Der abgestellte Pkw ist durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden. Anschließend entfernte sich der Verursacher, ohne seinen Pflichten als Verkehrsunfallbeteiligter nachzukommen. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen des Vorfalles werden gebeten sich unter der Rufnummer 04421/942-0 mit der Polizei Wilhelmshaven in Verbindung zu setzen.

Samstag, 05.04.2025

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wilhelmshaven - Eine Polizeistreife der Polizeiinspektion Wilhelmshaven hält am frühen Samstagmorgen in der Grenzstraße einen Autofahrer an und kontrolliert diesen. Der 26-jährige Mann kann lediglich einen ausländischen Führerschein vorlegen. Da der Aufenthalt des jungen Mannes in Deutschland bereits länger andauert, läuft dieser Führerschein, ohne Umschreibung auf ein nationales Dokument, nach einer Halbjahresfrist ab. Aus diesem Grund wird sich der 26-jährige in einem Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Samstag, 05.04.2025

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz mit gestohlenem E-Scooter

Wilhelmshaven - Auf der Mellumstraße in Wilhelmshaven wird ein 36-jähriger Verkehrsteilnehmer, der mit einem sogenannten E-Scooter unterwegs gewesen ist, am Samstag in den frühen Morgenstunden kontrolliert. Aufgefallen war, dass an dem Fahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Darüber hinaus ergab die Kontrolle, dass der E-Scooter gestohlen gemeldet war. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Auf den Wilhelmshavener kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu.

Pressemeldung PK Varel 04.-06.04.2025

Varel - Verkehrsunfallflucht

Am Freitag, zwischen 15:30 - 16:00 Uhr - wurde ein geparkter Pkw (Audi A4 Avant) durch ein bislang unbekanntes Fahrzeug auf dem Parkplatz der Getrud-Barthel-Straße 8, 26316 Varel, beim Rangieren beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Mögliche Zeugen werden gebeten sich unter Tel. 04451-9230 bei der Polizei zu melden.

Zetel - Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unbefugte Ingebrauchnahme eines Kfz, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Am Sonntagmorgen, gegen 01:00 Uhr, entzog sich ein 17-jähriger Fahrzeugführer in der Oldenburger Straße, 26340 Zetel, durch Flucht einer Verkehrskontrolle. Es kam zu einer kurzen Verfolgungsfahrt, wobei der flüchtende Pkw in der Jakob-Borcher-Straße/ Kanalstrat mit einem Bordstein kollidierte und verunfallte. Die Insassen flüchteten zunächst zu Fuß, konnten im Nahbereich durch die Polizei jedoch gestellt werden. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der 17-Jährige den Pkw zuvor - ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein - geführt hatte. Des Weiteren nahm er diesen dabei unbefugt in Gebrauch. Der Pkw wurde abgeschleppt. Der 17-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Mutter übergeben.

Pressebericht des PK Jever vom 04. - 06.04.2025

Verkehrsunfallflucht in der St.-Annen-Straße in Jever

Am 04.04.2025, in der Zeit von 08:50 Uhr bis 09:30 Uhr, in Höhe einer Bäckerei in der St.-Annen-Straße in Jever, parkte die Geschädigte ihren Pkw in einer quer zur Fahrbahn verlaufenden Parklücke. Als sie zu ihrem Pkw zurückkehrte, stellte sie eine längsseitig verlaufende Beschädigung an der Fahrerseite ihres Fahrzeuges fest.

Aufgrund der engen Beschaffenheit der Parklücken wird daher davon ausgegangen, dass ein bislang unbekannter Unfallverursacher den Schaden beim Ein- bzw. Ausparken verursacht und sich anschließend entfernt hat, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen.

Die Polizei Jever bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Unfall geben können, sich unter der Telefonnummer 04461 74490 zu melden.

Verkehrsunfallflucht im Schulgang in Jever

In der Zeit vom 04.04.2025, 16:45 Uhr bis zum 05.04.2025, 13:35 Uhr, touchiert ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw das Fahrzeug einer Geschädigten und entfernt sich anschließend, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Der Unfall ereignete sich im Schulgang in Jever, vermutlich im Rahmen eines Ein- oder Ausparkmanövers. Die Polizei Jever bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Unfall geben können, sich unter der Telefonnummer 04461 74490 zu melden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Am 05.04.2025, gegen 02:00 Uhr, kontrollieren Beamte des PK Jever einen 21jährigen Fahrzeugführer, der mit seinem Kleinkraftrad die K294 auf dem Teilabschnitt Alt-Marienhausen befährt. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellen die Beamten nicht nur fest, dass das Fahrzeug gänzlich unversichert ist, sondern zudem auch das angebrachte Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ausgegeben war. Darüber hinaus war der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer passenden Fahrerlaubnis für die mit dem Kleinkraftrad gefahrene Geschwindigkeit. Ihn erwarten nun mehrere Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Führen des in Rede stehenden Kleinkraftrades.

Amtsanmaßung und Gefährdung des Straßenverkehrs

Am 05.04.2025, gegen 23:00 Uhr, melden Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug, welches mit stark überhöhter Geschwindigkeit die B210 aus Wittmund in Richtung Jever befahren soll. Das Fahrzeug fiel dabei durch gefährliche und rücksichtslose Überholmanöver auf, in dessen Verlauf mindestens ein Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenbremsung einleiten musste, um einen Unfall zu vermeiden. Zusätzlich führte das Fahrzeug im Bereich der Frontscheibe blaues Blinklicht und sollte so offenbar den Anschein eines Polizeifahrzeuges erwecken. Bei der anschließenden Kontrolle das Fahrzeuges und seiner insgesamt vier Insassen können Beamte des PK Jever das blaue Leuchtmittel beschlagnahmen. Darüber hinaus wird festgestellt dass das Fahrzeug keine verkehrstüchtige Bereifung aufwies, so dass alleine aus diesen Gründen schon die Weiterfahrt untersagt wurde. Den 21jährigen Fahrzeugführer erwarten nun Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Amtsanmaßung.

Freilaufende Hunde im Bereich des PK Jever

Im Verlauf des Wochenendes kam es zu diversen Meldungen und Einsätzen aufgrund entlaufener Hunde im Revierbereich des PK Jever. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli aufgrund der Brut- und Setzzeit eine generelle Leinenpflicht in der freien Landschaft gilt.

Ergänzend hierzu erlassen auch die jeweiligen Kommunen eigene Regelungen zu einer möglichen Leinenpflicht, über die sich Hundehalter eigenständig zu informieren haben.

Generell gilt auch außerhalb der Brut- und Setzzeit das Prinzip der Rücksichtnahme.

Unbeaufsichtigt freilaufende Hunde sind gerade in den warmen Monaten ein wiederkehrendes Problem, bei dem die Leidtragenden im Zweifel vor allem die Tiere selbst sind: Nicht nur, dass die Tiere beim Überqueren von Straßen Gefahr laufen, überfahren zu werden und damit möglicherweise auch Unfälle mit Personenschaden hervorrufen können - Hunde, die durch die Polizei nicht sofort zugeordnet werden können, werden in der Regel dem nächstgelegenen Tierheim übergeben.

Vom Einfangen der Tiere bis hin zur Übergabe an das örtliche Tierheim bedeutet dies unnötigen und vermeidbaren Stress für den entlaufenen Hund, der sich meist ohnehin bereits in einer Ausnahmesituation befindet.

Auch wenn Ihr Hund "das noch nie gemacht" hat und ein Tier als gut erzogen gilt, bedeutet das Führen eines Hundes ohne Leine - ob nun beaufsichtigt oder nicht - nicht nur ordnungsrechtliche Konsequenzen, sondern im Zweifel auch ein vermeidbares Risiko für Mensch und Tier. Als Tierhalter sind Sie für das Verhalten Ihres Tieres verantwortlich. 24 Stunden, 7 Tage die Woche.

Die Polizei Jever will daher auf diesem Wege frühzeitig für die Leinenpflicht sensibilisieren und wünscht allen Hundehaltern in den kommenden Monaten viel Spass und Freude mit ihren Vierbeinern - hoffentlich ohne Zwischenfälle für Hund, Hundehalter und Unbeteiligte.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Mozartstraße 29
26382 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 942-104
Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216
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