BKA: Bundesweite Durchsuchungen bei Anbietern rechtsextremistischer Tonträger
Wiesbaden (ots)
In einem vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Einsatz durchsuchen Polizeibeamte aus Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen seit den frühen Morgenstunden die Wohnungen von 23 Beschuldigten.
Nachdem die Firma eBay Deutschland im August 2006 Straftaten im Zusammenhang mit der Versteigerung von Schriften und Tonträgern mit rechtsextremem Hintergrund auf dem von ihr betriebenen Online-Marktplatz angezeigt hatte, leitete die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internetkriminalität in Cottbus in 66 Fällen Ermittlungsverfahren u. a. wegen Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, der Aufstachelung zum Rassenhass und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz ein. Diese Ver-fahren wurden an 40 örtlich zuständige Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet abgegeben. Neben den 23 Personen, bei denen durchsucht wird, konnten im gesamten Bundesgebiet weitere 70 Beschuldigte identifizieren werden.
Insgesamt wurden 24 Computer, rund 50 andere Speichermedien, etwa 3500 rechtsextremistische Musik-CD und -LP sowie Devotionalien als mögliche Tatmittel bzw. Zufallsfunde sichergestellt. Durch die aufgefundenen Beweismittel und Angaben der Beschuldigten hat sich der Verdacht der Verbreitung strafrechtlich relevanter bzw. indizierter Tonträger/Schriften in den meisten Fällen bestätigt.
Das BKA initiierte und koordinierte in Abstimmung mit den Polizeibehörden der Länder be-reits in den Jahren 2001 und 2004 ähnliche bundesweite Maßnahmen gegen die Verbreitung rechtsextremistischer Musik über das Internet. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere einschlägige Skinheadmusik politische Feindbilder transportiert und Wegbereiter für die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts ist, sind die aktuellen Maßnahmen eine konsequente Fortsetzung polizeilichen Handelns bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus im Internet. Sie belegen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt und auch Online-Auktionen auf inkriminierte Inhalte überprüft werden.
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