BKA: Jahresbericht der Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) 2007 Phänomen "Phising und Finanzagenten" erneut Schwerpunkt beim Hinweisaufkommen
Wiesbaden (ots)
Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht heute den Jahresbericht 2007 der FIU (Financial Intelligence Unit) Deutschland. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9.080 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemeldet. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr (2006: 10.051 Anzeigen) einen Rückgang um knapp 10 %. Das verminderte Anzeigenaufkommen ist in erster Linie auf den Rückgang von Verdachtsanzeigen durch Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zurückzuführen (10 % bzw. 9 % weniger als 2006). Das Meldeverhalten der Verpflichteten nach dem GwG gem. § 3 Abs. 1 GwG (so genannte "rechtsberatende Berufsgruppen" sowie "sonstige Gewerbetreibende") ist mit 24 Anzeigen im Jahr 2007 nach wie vor unzureichend. Mitteilungen der Finanzbehörden haben sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 7 % erhöht.
Die Zahl der Hinweise auf Betrugsdelikte in den Anzeigen ist verglichen mit 2006 um fast 17 % auf 3.248 gestiegen. Dabei hingen 2.646 Verdachtsanzeigen - also fast ein Drittel des gesamten Hinweisaufkommens - mit dem Phänomen "Phishing und Finanzagenten" zusammen. Bei "Finanzagenten" handelt es sich um Personen, die dazu angeworben werden, ihr Privatkonto für Transaktionen (Annahme und Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter) zur Verfügung zu stellen, wofür ihnen in der Regel eine Provision versprochen wird.
In den zunehmend professioneller gestalteten Anwerbemails werden zum Beispiel "Partner" gesucht, die für eine "weltweit operierende Firma mit tadellosem Ruf" helfen könnten, "Bezahlungen schneller zu bekommen". Als "leistungsorientiertes Gehalt" werden zumeist 5 bis 8 % der zu transferierenden Geldsummen angeboten. Immer wieder lassen sich Internet-User unter anderem von der hohen Provision verlocken. Dabei verdrängen sie (oder sind sich dessen gar nicht bewusst), dass "Finanzagenten" sich nach GwG strafbar machen. "Finanzagenten" werden von deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche belangt - das BKA warnt deshalb erneut eindringlich davor, sich als "Finanzagent" missbrauchen zu lassen. Im Falle einer Verurteilung liegt das Strafmaß zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Zudem kommen in der Regel empfindliche Geldbußen hinzu.
Bei den Anzeigen mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung war 2007 ein Anstieg zu verzeichnen. Während 2006 noch 59 entsprechende Verdachtsanzeigen registriert wurden, erhöhte sich die Zahl im vergangenen Jahr auf 90. Festzustellen ist, dass durch die Überprüfung verdächtiger Transaktionen oder Sachverhalte über einen langen Zeitraum und den Abgleich mit aktuellen Verdachtsanzeigen häufig Erkenntnisse über Personen mit extremistischem Potenzial gewonnen werden können.
In insgesamt 718 Fällen führte die FIU im vergangenen Jahr Schriftverkehr mit dem Ausland, was einer Steigerung von rund 9 % gegenüber 2006 entspricht. Dabei waren 62 verschiedene Staaten in den Informationsaustausch eingebunden. Dies untermauert die vollständige Integration der FIU Deutschland in den weltweiten FIU-Informationsverbund. Die Kontakte über die FIU ergänzen die Informationskanäle des BKA (Interpol, Europol etc.) und sorgen dafür, dass Hinweise schnell ausgetauscht und in Ermittlungsverfahren eingebracht werden können. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der FIU lag im Jahr 2007 in einem EU-Projekt zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Albanien.
Die erfolgreiche Arbeit der FIU Deutschland als nationale Zentralstelle hat sich im vergangenen Jahr auch in einer beträchtlichen Zahl von Fällen gezeigt, in denen bestehende Ermittlungsverfahren in den Bundesländern mit Informationen angereichert bzw. neue Verfahren durch entsprechende Informationen von ausländischen FIU initiiert werden konnten.
Sowohl durch Anfragen an ausländische FIU als auch bei Auskunftsersuchen von diesen konnten sehr schnell z.B. Sicherungsmaßnahmen von Vermögenswerten eingeleitet oder Ermittlungskomplexe aus den Bereichen der Allgemeinen und der Organisierten Kriminalität zusammengeführt werden.
Für das Jahr 2008 ist insbesondere durch die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht eine breitere Informationsbasis für die FIU Deutschland zu erwarten. Die entsprechenden Gesetzesänderungen traten am 21.08.2008 in Deutschland in Kraft. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt im laufenden Jahr in der weiteren Umsetzung der FIU-Maßnahmen in Albanien.
Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.
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