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BKA: Bundeskriminalamt warnt vor neuer Methode der Internetkriminalität - Täter werben "Warenagenten" an

Wiesbaden (ots)

Im Bereich der Internetkriminalität setzen die
Täter nicht nur immer professionellere Schadsoftware ein, sondern 
entwickeln auch ständig neue Methoden. Das Bundeskriminalamt (BKA) 
warnt vor einer neuen Tatbegehungsweise:
Dabei versuchen die Täter mit Hilfe von ungezielt gestreuten 
Spam-Mails so genannte "Warenagenten" anzuwerben. Sie versenden dazu 
Job-Angebote mit folgendem oder ähnlichem Inhalt:
"Betreff: 7858 pro Monat ist vorstellbar
Anlieferer gesucht!!!
Auch fuer Fruehrentner geeignet! Ein Fahrzeug kann gestellt werden.
Bewerbung bitte an xxx"
Die so angeworbenen "Warenagenten" haben dann die Aufgabe, Pakete 
entgegenzunehmen und diese gemäß den Vorgaben der Täter 
weiterzuleiten. Der Verdienst wird auf Provisionsbasis in Aussicht 
gestellt - angeblich 30 Euro pro weitergeleitetem Paket. Darüber 
hinaus sollen Versand- und Benzinkosten erstattet werden. Um das 
Arbeitsangebot seriös erscheinen zu lassen, übersenden die Täter nach
Kontaktaufnahme echt wirkende Arbeitsverträge, z. B. aus dem Bereich 
der Kurier- oder Paketdienstleistungsbranche.
Die Täter gehen bei diesem "Geschäftsmodell" neue Wege, um anonym 
zu bleiben und illegal Kundenkonten von Online-Auktionshäusern zu 
übernehmen mit dem Ziel, über diese Accounts hochpreisige Waren zu 
ersteigern. Diese werden nach Änderung der Empfängeradresse im Konto 
des Online-Auktionshauses vom ahnungslosen Verkäufer an die zuvor 
angeworbenen "Warenagenten" verschickt. Die Bezahlung der Ware 
erfolgt durch die Täter. Die Gelder wurden zuvor illegal von 
Online-Bankkonten abgephisht. Die "Warenagenten" haben in der Folge 
die Aufgabe, die widerrechtlich erlangten Waren an vorgegebene 
Adressen weiterzuleiten oder an Packstationen eines deutschen 
Postdienstleisters zu versenden.
Durch den Einsatz der angeworbenen "Warenagenten" gelangen die Täter 
anonym an die rechtswidrig erlangte Ware.
Personen, die sich auf die falschen Job-Angebote einlassen und die 
widerrechtlich erlangten Waren weiterleiten, können sich strafbar 
machen und müssen darüber hinaus mit zivilrechtlichen Ansprüchen bei 
der Regulierung entstandener Schäden rechnen.
Das Bundeskriminalamt rät daher:
Antworten Sie nicht auf E-Mails, die in der oben angegebenen Form an 
Sie versandt werden.
Lassen Sie sich nicht durch dubiose Jobangebote als "Warenagent" 
anwerben.
Zum Thema Phishing siehe auch Pressemitteilung des 
Bundeskriminalamts vom 20.10.2006 unter www.bka.de ("Presse" / 
"Pressearchiv 2006").

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

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