BKA: Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2008 Bundeskriminalamt veröffentlicht aktuelle Zahlen für Deutschland
Wiesbaden (ots)
Im Jahr 2008 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 84.550 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert (2007: 87.934). Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 3,8 Prozent (3.384 Fälle). Im zweiten Jahr in Folge sind somit die Fallzahlen zurückgegangen. Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an den insgesamt polizeilich bekannt gewordenen Straftaten betrug allerdings 2008 wie auch im Jahr 2007 1,4 Prozent.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Zwar ist der im Vorjahr für möglich gehaltene Anstieg der Fallzahlen gerade in den Bereichen Kapitalanlagebetrug und Börsendelikte als Folge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise bisher ausgeblieben, jedoch haben wir aktuell erste Anzeichen für eine Zunahme der Fallzahlen in den Bereichen des Kapitalanlagebetrugs, der Marktmanipulation und des Insiderhandels".
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 35.493 Tatverdächtige registriert (2007: 37.654); 5,7 Prozent weniger als im Vorjahr.
Der durch die Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden belief sich 2008 auf 3,43 Milliarden Euro. Verglichen mit dem Vorjahr (4,12 Milliarden Euro) entspricht dies zwar einer Abnahme von 16,7 Prozent, verdeutlicht aber die nach wie vor gravierenden Auswirkungen der Wirtschaftskriminalität. Zum Vergleich: Der in der PKS registrierte Schaden aller erfassten Delikte beträgt rund 10 Milliarden Euro. Damit hat die Wirtschaftskriminalität einen Anteil von rund 34 Prozent an der Gesamtschadenssumme. Besonders hohe Schäden werden im Bereich der Insolvenzdelikte und der Betrugsdelikte registriert. Das tatsächliche Schadenspotenzial der Wirtschaftskriminalität wird jedoch erst deutlich, wenn man die nicht quantifizierbaren immateriellen Schäden betrachtet. Wettbewerbsverzerrungen durch Wettbewerbsvorsprünge des mit unlauteren Mitteln arbeitenden Wirtschaftsstraftäters, die gesundheitliche Gefährdung und Schädigung Einzelner als Folge von Verstößen gegen das Lebens- und Arzneimittelgesetz, das Arbeitsschutzrecht oder das Umweltstrafrecht, aber auch mögliche Vertrauensverluste in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschaftsordnung machen beispielhaft deutlich, welches Schadenspotenzial die Wirtschaftskriminalität in sich birgt. Hinzu kommt, dass in diesem Deliktsbereich ein hohes Dunkelfeld vermutet wird, das u. a. auf der mangelnden Anzeigebereitschaft der Geschädigten beruhen dürfte.
Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität werden immer häufiger mit Hilfe des Internets begangen. Die Anzahl dieser Fälle ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr um 77 Prozent auf 16.437 gestiegen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2008 bei mehr als jedem fünften Fall von Wirtschaftskriminalität das Internet genutzt wurde.
Auch im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) sind Wirtschaftsdelikte von zentraler Bedeutung. Rund 17 Prozent aller 2008 gemeldeten OK-Fälle wiesen Merkmale der Wirtschaftskriminalität auf.
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