Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundeskriminalamt mehr verpassen.

Bundeskriminalamt

BKA: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das Zollkriminalamt und das Bundeskriminalamt teilen mit:

Wiesbaden (ots)

Erfolg bei der Geldwäschebekämpfung - zwei
mutmaßliche Drahtzieher in Haft - 9 Millionen Euro beschlagnahmt
Beamte der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des 
Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollkriminalamtes (ZKA) haben am 
15.10.09 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mehrere 
Wohnungen und Geschäftsräume im Raum Speyer/Ludwigshafen sowie in 
Schifferstadt und Pforzheim durchsucht. Dabei wurden ein 31-jähriger 
Deutsch-Libanese und ein 26-jähriger Libanese festgenommen, die 
verdächtigt werden, internationale Geldwäsche zu betreiben.
Am 15.10.09 ordnete der Ermittlungsrichter in Frankfurt/Main gegen
die beiden Festgenommenen Untersuchungshaft an.
An dem Einsatz waren über 100 Beamte von Zollfahndung und 
Polizeibehörden aus Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg 
beteiligt.
Gestern erfolgte im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ermittlungs-
und Strafverfolgungsbehörden in den Benelux-Staaten eine weitere 
Durchsuchung bei einem mutmaßlichen Hintermann des international 
organisierten Rauschgifthandels.
Bei beiden Durchsuchungsaktionen stellten die Ermittler umfangreiche 
Beweismittel, insbesondere Computer und Geschäftsunterlagen sicher, 
die nun ausgewertet werden.
Den Durchsuchungen und Festnahmen gingen intensive Ermittlungen 
der in den Räumen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden ansässigen 
Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von BKA und ZKA voraus, welche 
durch die Sicherstellung von nahezu 9 Millionen Euro Bargeld am 
Flughafen Frankfurt/Main im Mai 2008  ausgelöst worden waren. Die nun
in Untersuchungshaft befindlichen Tatverdächtigen hatten damals 
zusammen mit weiteren Kurieren versucht, das vermutlich aus dem 
Rauschgifthandel stammende Bargeld von den Niederlanden über 
Deutschland in den Libanon zu transportieren. Bei diesem Versuch 
wurden sie durch eine Bargeldkontrolle des Zolls am 
Rhein-Main-Flughafen gestoppt.
In Deutschland besteht keine Verpflichtung, einen Nachweis für die
legale Herkunft verdächtiger Gelder zu erbringen.
Angesichts der hieraus resultierenden besonders hohen 
Beweisanforderungen bei der Aufdeckung von Geldwäschedelikten sind 
die bisherigen Ermittlungsergebnisse ein herausragender Erfolg gegen 
den organisierten Transport illegaler Gelder.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt
Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt