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BKA: Die Pressestellen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und des Bundeskriminalamtes teilen mit:

Wiesbaden (ots)

Prozessauftakt gegen zwei vermeintliche Kindermodelfotografen wegen Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern /Kindermodelfotograf soll seine Stieftochter über Jahre missbraucht haben / Stieftochter soll an andere Fotografen zum Missbrauch "verkauft" worden sein / Weitere Ermittlungen gegen Kindermodelfotografen wegen Verdacht des Kindesmissbrauchs /BKA warnt vor zweifelhaften Angebote von "Kindermodelfotografen"

Vor dem Landgericht Baden-Baden beginnt am 01. März 2011 der Prozess gegen zwei deutsche 59 und 38 Jahre alte Staatsangehörige, die als Kindermodelfotografen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines heute 12-jährigen Mädchens angeklagt sind.

Der 59-jährige arbeitslose Angeklagte soll seit Anfang 2008 seine damals erst neunjährige Stieftochter schwer sexuell missbraucht haben und Bilder des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter auf Internetseiten verschiedener Modelagenturen veröffentlicht haben. Daraufhin sollen auch andere "Fotografen" den Angeklagten kontaktiert haben, um das Mädchen ebenfalls fotografieren und missbrauchen zu können. Für den Missbrauch seiner Stieftochter soll der Angeklagte einen zusätzlichen Geldbetrag verlangt haben.

Die Anklage gegen den Stiefvater beinhaltet außerdem Tatvorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von zwei weiteren Mädchen. Davon war eines zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst fünf Jahre alt.

Der zweite vor dem Landgericht angeklagte 38-jährige Kindermodelfotograf soll bei einem Fotoshootingtermin zunächst Aufnahmen vom schweren sexuellen Missbrauch des 59-Jährigen an seiner Stieftochter gemacht und sich anschließend selbst an dem Mädchen vergangen haben.

Auf die Spur der Männer kam das Bundeskriminalamt (BKA) durch Missbrauchsbilder auf dem Rechner des 38-jährigen Angeklagten. Sein Computer war zuvor bei der Durchsuchung seiner Wohnung durch das Landeskriminalamt Thüringen sichergestellt worden. Diese Ermittlungen gegen den 38-jährigen Angeklagten wegen Verbreitung von Kinderpornografie stehen im Zusammenhang mit einem Prozess vor dem Landgericht Darmstadt wegen Verbreitung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern. Acht der neun Angeklagten wurden dort inzwischen in erster Instanz zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, in einem Fall mit anschließender Sicherungsverwahrung, verurteilt.

Die beiden nunmehr Angeklagten sollen Kontakte zu weiteren vermeintlichen Kindermodelfotografen unterhalten haben, von denen sich zwei in Deutschland sowie einer in der Schweiz in Untersuchungshaft befinden.

Presseauskünfte zum Verfahren vor dem Landgericht Baden-Baden erteilt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden unter. Tel. 07221/685-512.

Das BKA warnt wegen der festgestellten Tatmuster vor unseriösen Modelagenturen und Fotografen. Eltern, die ihren Kindern eine Modelkarriere ermöglichen wollen, sollten bei der Auswahl der Agenturen und Fotografen Vorsicht walten lassen.

Das BKA rät:

1.Recherchieren und überprüfen Sie Referenzen der Fotografen und Agenturen im Internet.

2. Nehmen Sie Kontakt zu anderen Models und Eltern von Kindermodels auf.

3. Seriöse Fotografen und Agenturen verfügen über ein eigenes oder angemietetes Fotostudio mit professioneller Ausrüstung.

4. Lassen Sie sich Ausweispapiere von den Fotografen zeigen und notieren Sie sich die Personalien.

5. Lassen Sie Ihre Kinder während der Fotoshootings grundsätzlich nicht alleine mit den Fotografen.

6. Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Kind könnte mit kinderpornografischer Zielrichtung fotografiert worden sein.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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