BKA: Im Einvernehmen mit dem Generalbundesanwalt teilt das Bundeskriminalamt mit: Spurenuntersuchung der im "NSU"-Verfahren sichergestellten Waffen war sachgerecht und umfassend
Wiesbaden (ots)
Einem FOCUS-Bericht vom 28.02.2014 zufolge sei die Suche nach daktyloskopischen Spuren an sieben der insgesamt elf im Bauschutt des am 4. November 2011 in Brand gesetzten Wohnhauses in Zwickau gefundenen Schusswaffen lückenhaft. Das Bundeskriminalamt (BKA) weist diese Behauptung entschieden zurück.
Sämtliche Waffen wurden unmittelbar nach ihrem Auffinden zum BKA verbracht. Dort begutachteten Spezialisten die Waffen in einer sogenannten Spurenkonferenz unter anderem hinsichtlich der Möglichkeit einer Sicherung daktyloskopischer Spuren. Sieben Waffen waren für eine daktyloskopische Untersuchung durch die Hitzeeinwirkung, durch zum Teil gezündete Patronen in den eingeführten Magazinen sowie durch das Löschwasser entstandenen Rostbefall ungeeignet. Vier Waffen wurden nach Fingerspuren untersucht. An keiner Waffe konnten daktyloskopische Spuren gesichert werden.
Die einzelnen Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung an den elf Waffen sind in sogenannten Auswertevermerken festgehalten. Sämtliche Auswertevermerke befinden sich in den Ermittlungsakten. Das in dem Medienbericht genannte Schreiben des BKA aus dem Januar 2014 fasst lediglich den Verlauf der damaligen Begutachtung der elf Waffen zusammen.
Die Behauptung, es seien erforderliche kriminaltechnische Untersuchungen an den Waffen unterblieben, ist falsch.
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