BKA: Klarstellung zu FOCUS-Berichterstattung zur Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 12. März 2014 zu den Ermittlungen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy
Wiesbaden (ots)
Das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet in seiner heutigen Ausgabe, BKA-Präsident Jörg Ziercke habe "mit einer rätselhaften Bemerkung in der Kinderporno-Affäre um den Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) Mitglieder des Innenausschusses verprellt". In der Sitzung am 12. März 2014 habe der BKA-Präsident laut Sitzungsprotokoll ausgeführt, die kanadische Ermittlerliste mit Hunderten Kunden - darunter auch Edathy und zahlreiche andere Deutsche - könne noch "weitere Überraschungen" liefern.
Richtig ist: Die vom FOCUS zitierte Formulierung findet sich in dieser Form nicht im Sitzungsprotokoll wieder. BKA-Präsident Jörg Ziercke hat in der Sitzung des Innenausschusses erklärt, die Abgeordneten "müssen davon ausgehen, dass es bei fast 3000 Tatverdächtigen des Besitzes von Kinderpornografie...die wir im BKA seit November 2011 bis Mitte 2013 bearbeiten, noch weitere interessante Fälle geben wird", über die er wegen des Ermittlungsgeheimnisses aber nichts offenbaren dürfe.
Hierzu stellt das BKA klar: Die Identifizierung aller deutschen Besteller von Produkten der kanadischen Firma AzovFilms und aus anderen Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für die entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Insofern liegt es auf der Hand, dass es weitere Fälle mit besonderer Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit geben kann. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungsverfahren würden jedoch auch alle diese Fälle dem Ermittlungsgeheimnis unterliegen, zu den Inhalten könnten allenfalls die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften Auskunft geben. BKA-Präsident Jörg Ziercke hält dem Innenausschuss keine Informationen vor, die im Zusammenhang mit der Frage, wann dem BKA der Sachverhalt um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy bekannt geworden ist, von Bedeutung sind. Der BKA-Präsident sieht sich hier nicht in "Erklärungsnot", wie auf FOCUS ONLINE am 15. März 2014 berichtet, vielmehr unterliegt er der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.
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