BKA: Internationale Operation PANGEA VII - Weltweiter Einsatz der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet
Wiesbaden (ots)
"Haben Sie heute Lust, Ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen?" So direkt fragt keine der zahlreichen illegalen Online-Apotheken bei ihren Angeboten für Schlankheits-, Potenz- und Rauchentwöhnungsmitteln, Antidepressiva, Verhütungsmitteln, Schmerztabletten und diversen anderen Arten von Arzneimitteln. Vielmehr locken Versprechungen wie "Abnehmen ohne Nebenwirkungen", eine rezeptfreie Lieferung oder Diskretion die Verbraucher zum Kauf. Doch sie riskieren bei Bestellungen bei illegalen Online-Apotheken, Arzneimittel mit falschem, zu hoch oder zu niedrig dosiertem oder gar keinem Wirkstoff zu erhalten, teilweise sind es sogar Streckungen mit giftigen Bestandteilen.
Darüber hinaus stellt der im Internet oft günstigere Preis einen Anreiz für den Kauf von Arzneimitteln über das Internet dar. Doch neben dem nicht kalkulierbaren Gesundheitsrisiko laufen die Verbraucher auch Gefahr, betrogen zu werden. Es werden vermehrt professionell aufgemachte Online-Apotheken festgestellt, die das Geld der Verbraucher ohne entsprechende Warenlieferung einbehalten. Werden potentielle Kunden mit Werbung via "Spam-E-Mails" angesprochen, lauert hier eine weitere Gefahr für den Computernutzer: Die Mails können über das Arzneimittelangebot hinaus Schadsoftware enthalten.
Um gegen den Handel mit illegalen und damit zum Teil gefährlichen Arzneimitteln im Internet vorzugehen, haben sich nunmehr zum siebten Mal 111 Staaten unter der Koordination von INTERPOL in Kooperation mit der Weltzollorganisation (WZO), Europol, der Pharmaindustrie, internationalen Zahlungs- und Zustelldienstleistungsunternehmen und weiteren internationalen Organisationen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Operation PANGEA VII durchzuführen. Ziel der jetzt in der Zeit vom 13. - 20. Mai 2014 durchgeführten Aktionswoche war es, das Angebot illegaler Produkte einzuschränken und die Bevölkerung für die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbundenen möglichen Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren. Koordiniert wurde die Teilnahme der deutschen Strafverfolgungsbehörden durch das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA). So ging die deutsche Zollverwaltung während dieser Aktionswoche gezielt gegen den internationalen Arzneimittelschmuggel vor. Schließlich werden die Medikamente zwar über deutsche Internetseiten angeboten, ihr Ursprung liegt jedoch im Ausland. Daher legten die unter Federführung des ZKA tätigen Zollbeamtinnen und -beamten ihren Fokus verstärkt auf Post- und Kurierdienste, die ausländische Versender illegaler oder gefälschter Arzneimittel nutzen, um ihre Pillen, Ampullen, Pasten und Salben nach Deutschland zu bringen.
In dieser Aktionswoche konnten allein in Frankfurt und Niederaula 816 (2013: 384) Brief- und Paketsendungen fragwürdigen, vermeintlich "heilsamen" Inhalts festgestellt werden. Das entspricht einer Steigerung von rund 112 Prozent zum Vorjahr. Das Spektrum der Wunder- und Heilmittel dabei ist sehr groß. Das Gros der Sicherstellungen lag mit rund 37 Prozent bei Potenzmitteln. Darüber hinaus umfasste die Arzneimittelpalette neben Vitamintabletten, Schlankheitsmitteln und Rheumapflastern über Potenz- und Diätmittel, Schlaf- und Schmerztabletten sowie Herz- und Krebspräparate, Wachstumshormone, Haarwuchsmittel und Anabolika.
Das vermeintlich günstige Internetschnäppchen und der scheinbar problemlose Bestellvorgang scheinen die Verbraucher zum Kauf derartiger Produkte zu verleiten. Das mögliche gesundheitliche Risiko, das die Online-Medikamente aus dem Ausland mit sich bringen können, bleibt dabei in der Regel völlig unberücksichtigt. Völlig unberücksichtigt bleibt beim Verbraucher offenbar auch die Tatsache, dass jeglicher Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die - unabhängig von sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen- mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Um dem drohenden Bußgeld vorzubeugen, sollten Verbraucher sich auf www.zoll.de mit den Bestimmungen zu Postsendungen aus dem Ausland vertraut machen. Hier finden sich auch weitere Informationen zu Auslandsbestellungen von Arzneimitteln.
ZKA-Präsident Norbert Drude: "Bei der Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität stehen wir inzwischen vor umfangreichen, insbesondere internationalen Herausforderungen durch international agierende Täter. Nur eine enge internationale Zusammenarbeit aller Ermittlungsbehörden ist der richtige Weg, sich diesen kriminellen Banden und ihrem skrupellosen Umgang mit der Gesundheit der Verbraucher entgegenzustellen. Nur so können wir den Kriminellen begegnen: Miteinander und füreinander!"
Die Schwerpunktmaßnahmen in den PANGEA-Aktionswochen führen regelmäßig auch zur Einleitung von polizeilichen Ermittlungsverfahren.
So ermittelt seit Abschluss der Operation PANGEA VI im Juni 2013 die deutsche Polizei in 139 Fällen gegen die meist international organisierten Betreiber von insgesamt 106 Internetseiten, die in Deutschland nicht zugelassene sowie gesundheitlich bedenkliche Arzneimittel vertreiben. Im Rahmen der aktuellen Operation PANGEA VII konnten in 53 weiteren Fällen Ermittlungen in Deutschland aufgenommen werden.
BKA-Präsident Jörg Ziercke warnt: "Der Einkauf von Arzneimitteln über das Internet ist zwar bequem, illegalen Anbietern und Betrügern geht es jedoch ausschließlich um Ihr Geld. Dabei nehmen sie die Gefährdung Ihrer Gesundheit mit gefälschten Arzneimitteln billigend in Kauf. Schützen Sie sich und Ihre Familie, indem Sie sich über den Arzneimittelkauf im Internet informieren, Angebote kritisch prüfen und nur bei zugelassenen Online-Apotheken bestellen."
Über das weltweite Gesamtergebnis der Operation PANGEA VII informiert INTERPOL in seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung (www.interpol.int).
Informationen zu den Risiken beim Arzneimittelkauf im Internet mit Hinweisen zum sicheren Einkauf bietet das Bundeskriminalamt in seinem Flyer auf www.bka.de.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten verschiedener Behörden und Institutionen, u.a. der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).
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