BKA: Erfolgreiche Ermittlungen gegen international agierende Geldwäscher
Wiesbaden (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Bremen:
Der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollkriminalamtes (ZKA) ist in Norddeutschland ein bedeutender Schlag im Kampf gegen eine deutsch-russische Tätergruppierung, die der Organisierten Kriminalität (OK) zugerechnet wird, gelungen. Eine intensive Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden in Luxemburg, Kanada, Litauen, Lettland, Spanien, Isle of Man / GB, Andorra, Portugal, Bahamas, Österreich, Schweiz, Belgien, Frankreich und der Russischen Föderation führte zu diesem Erfolg. Dem in Deutschland lebenden Hauptbeschuldigten wird besonders schwere Geldwäsche in 5 Fällen und Beihilfe zur Veruntreuung von Geldern zum Nachteil einer russischen Firma vorgeworfen. Der bereits im Mai 1999 Festgenommene befand sich wegen weiterer ermittelter Taten ( Betrug, versuchte Geldwäsche, versuchte räuberische Erpressung und Steuerhinterziehung) zwei Jahre in Untersuchungshaft. Wegen des dringenden Tatverdachts der Geldwäsche in Zusammenhang mit den in der Russischen Föderation begangenen Subventionsbetrugsfällen wurde im Mai 2001 erneut Untersuchungshaft angeordnet.
Die im Jahre 1993 von BKA und ZKA gegründete Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe führt seit November 1998 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen, die durch eine Verdachtsanzeige eines Bankinstitutes ausgelöst worden waren.
Im Jahre 1995 wurden umgerechnet ca. 7 Millionen USD Subventionsgelder aus dem russischen Staatshaushalt für die Errichtung einer Produktionsanlage zur Abfüllung von Mineralwasser sowie für Anlagen zur Herstellung dringend benötigter Backwaren gewährt. Die Mittel stammten aus einem Programm der russischen Regierung zur Förderung einer mit Grundnahrungsmitteln unterversorgten Region im Kaukasus.
Im Rahmen der Ermittlungen konnten eine Vielzahl von Beweismitteln sowie Hinweise auf die am Subventionsbetrug beteiligten Täter gesichert werden. Die in Deutschland und Kanada produzierten und ausgelieferten Anlagen waren lediglich die Hälfte der beantragten und erhaltenen Staatsmittel wert. Die Staatsmittel waren aufgrund vorgelegter fingierter Verträge mit zwischengeschalteten Scheinfirmen in der beantragten Höhe gewährt worden. Im Verlauf der Ermittlungen konnte auch festgestellt werden, dass die Tatverdächtigen Kontakte zu dem für die Vergabe der staatlichen Subventionen zuständigen Verwaltungsleiter einer Region im Kaukasus unterhalten hatten.
Der kriminelle Gewinn wurde über eine Reihe internationaler Finanzplätze weltweit transferiert, um die tatsächliche Herkunft der erlangten Gelder zu verschleiern. Der Finanzermittlungsgruppe ist es jedoch in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden der genannten Staaten, insbesondere der Russischen Föderation, Kanada, Litauen, Luxemburg und Spanien, gelungen, die Geldspur u.a. bis nach Deutschland zu verfolgen. Von den illegal erlangten Geldern wurden rund 825.000 USD in den Verfügungsbereich des Hauptbeschuldigten nach Deutschland und Spanien übertragen.
Die in der Russischen Föderation 1996 bis 1998 betriebenen Ermittlungen gegen die Gruppierung wegen Verdachts des Betruges waren eingestellt worden, da die dort vorliegenden Beweismittel alleine nicht zur Erhebung einer Anklage ausgereicht hatten.
Parallel zu den Ermittlungen in Deutschland wurde auch in Luxemburg ein Strafverfahren betrieben. Nach dem dortigen Geldwäschegesetz konnten aufgrund eines administrativen Beschlusses ca. 1,5 Millionen USD auf Luxemburger Konten eingefroren werden.
Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden handelt es sich bei dem 1994 aus der Russischen Föderation eingereisten und mittlerweile deutschen Staatsangehörigen um eine «Autorität im kriminellen Milieu», der in Russland der Organisierten Kriminalität zugerechnet wird. So konnte im Verlauf der Ermittlungen festgestellt werden, dass er und andere Beschuldigte enge geschäftliche und private Kontakte zu Anführern russischer krimineller Organisationen (so genannten «Dieben im Gesetz») unterhalten haben. Auch Bedrohungs- und Erpressungshandlungen zur Durchsetzung der kriminellen Geschäftsinteressen waren Gegenstand der Ermittlungen.
Die zur Verschleierung der Herkunft der erlangten Staatsmittel genutzten weltweit verzweigten Firmen- und Kontenstrukturen waren nur im Rahmen der breit angelegten langjährigen internationalen Ermittlungen aufzudecken. Neben direkten Kontakten der beteiligten Staaten wurden auch die Informationswege der INTERPOL - Organisation und der Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes im Ausland in Anspruch genommen.
Die Mitglieder der Gruppierung vertrauten offensichtlich darauf, dass eine staatenübergreifende Kooperation zwischen den tangierten Ermittlungsbehörden nicht oder nur begrenzt stattfindet.
Hervorzuheben ist die Ermittlung von konkreten Straftaten in Russland in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation. Damit ist es erstmals in diesem Umfang gelungen, den Nachweis der Herkunft der Gelder aus Straftaten in Russland zu führen und somit Vortat und die anschließenden internationalen Stationen der Geldwäsche nachzuvollziehen.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Rückfragen bitte an:
Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323
Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell