BKA: BKA dementiert Pressemeldungen zur Rasterfahndung
Wiesbaden (ots)
In den von verschiedenen Medien verbreiteten Meldungen, es gäbe im Zusammenhang mit der Terminverschiebung bei der Einführung von Inpol-neu Schwierigkeiten bzw. Mängel mit dem System der Rasterfahndung oder dieses sei sogar gescheitert, widerspricht das Bundeskriminalamt entschieden.
Das Bundeskriminalamt erklärt hierzu:
1. Zur Rasterfahndung
- Es trifft nicht zu, dass die im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eingeleiteten Maßnahmen der Rasterfahndung nicht sachgerecht durchgeführt werden können. - Für die Rasterfahndung stehen bewährte Datenverarbeitungssysteme zur Verfügung. Diese arbeiten mit einem einwandfreien Antwort-Zeit-Verhalten.
2. Zur Hinweisbearbeitung
- Es sind mittlerweile mehr als 12.000 Hinweise bei der Sonderkommission des BKA («BAO USA») erfasst. - Es trifft nicht zu, dass im Zusammenhang mit der Hinweisbearbeitung jeder Hinweis in vier verschiedene Systeme eingegeben wird. - Tatsache ist, dass jeder Hinweis lediglich in ein Spurendokumentationssystem (Spudok) eingegeben wird. Stellt sich bei der Hinweisbearbeitung heraus, dass der Hinweis nicht relevant ist, bleibt es zeitlich befristet bei dieser einen Eingabe. Erst wenn sich bei der Überprüfung eines Hinweises ein strafrechtlich relevanter Verdacht z.B. auf eine Person ergibt, werden nach Prüfung der Voraussetzungen diese Personalien in die für den Sachverhalt jeweils vorgesehene Datei eingegeben. - Das System Spudok hat sich bereits in der Vergangenheit in vielen, auch umfangreichen Verfahren - insbesondere in der Terrorismusbekämpfung - bewährt und steht den Dienststellen in den Ländern ebenso für die Eingabe und Recherche zur Verfügung wie dem BKA.
Zusammenfassend ist festzustellen, das die derzeitigen polizeilichen Informationssysteme funktionstüchtig sind und störungsfrei laufen.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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