BKA: Bundesweite Durchsuchungen bei Besitzern von Kinderpornografie
Wiesbaden (ots)
- 1.400 Beschuldigte in ganz Deutschland - Neue Dimension durch kommerzielle Verbreitung von Kinderpornografie
In der Zeit vom 16.09. - 20.09.2002 wurden in ganz Deutschland Wohnungen von mehr als 1.400 Personen durchsucht, die im Verdacht stehen, sich gegen Bezahlung Zugang zu kinderpornografischen Internetseiten verschafft zu haben.
Ausgangspunkt der Maßnahmen waren Ermittlungen des US Postal Inspection Service gegen die US-amerikanische Firma Landslide. Im Zuge dieses Verfahrens konnte belegt werden, dass Landslide Zugang zu ca. 300 kinderpornografischen Websites bereitstellte. Die Firma erwirtschaftete auf diese Weise ca. 5,5 Millionen US-Dollar. Der Geschäftsführer von Landslide wurde im August 2001 von einem US- Bundesgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe (1.335 Jahre) verurteilt.
Das Bundeskriminalamt erhielt die Daten deutscher Tatverdächtiger durch Interpol und die amerikanischen Behörden und richtete eine Sonderarbeitsgruppe mit dem Namen "PECUNIA" ein. Nach einer Analyse der Daten im BKA ergaben sich konkrete Verdachtsmomente gegen mehr als 1.400 Personen in Deutschland.
Gegen diese Personen wurden durch die jeweiligen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet, die nun im Rahmen der bundesweit koordinierten Aktion "PECUNIA" zu Durchsuchungen bei den Beschuldigten führten.
Da in allen 16 Bundesländern Maßnahmen erforderlich waren, hatte das Bundeskriminalamt (BKA) die Koordination übernommen. Innerhalb der Bundesländer erfolgte die Abstimmung durch das jeweilige Landeskriminalamt, die Durchsuchungen wurden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen durchgeführt.
Bislang haben 14 Bundesländer dem BKA rund 1.100 Durchsuchungen gemeldet, bei denen Computer, fast 47.000 Datenträger und 25.000 Videos sichergestellt wurden. In Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz wurde im Rahmen der Polizeiaktion jeweils ein aktueller Fall des sexuellen Missbrauchs bekannt.
Nach den Operationen mit den Arbeitsnamen "ARTUS" (20.03.2002) und "TWINS" (02.07.2002) ist "PECUNIA" bereits die dritte erfolgreiche bundesweite Durchsuchungsaktion im Deliktsbereich Kinderpornografie in diesem Jahr. Dieses Verfahren zeigt allerdings durch die kommerzielle Ausrichtung bei der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet eine neue Dimension des Täterverhaltens: Die Maßnahmen der Operation "PECUNIA" richten sich gegen Personen, die verdächtigt wurden, für den Zugang zu kinderpornografischem Material Zahlungen zu leisten. Mit solchen Verhaltensweisen werden die kommerzielle Verbreitung von Kinderpornografie und somit auch der sexuelle Missbrauch von Kindern gefördert. Es wird daher auch in Zukunft Ziel polizeilicher Maßnahmen sein, nicht nur gegen die Hersteller und Verbreiter, sondern auch gegen Besteller von Kinderpornografie vorzugehen.
Wie bereits bei den vorangegangenen Operationen ist auch in diesem Fall die erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen insbesondere auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Interpol, den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden, den Landeskriminalämtern sowie den involvierten Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet zurückzuführen.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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