BKA: BKA warnt vor EC-Kartenbetrügern
Wiesbaden (ots)
Auch im Jahr 2002 wurde dem Bundeskriminalamt eine Vielzahl von Fällen gemeldet, in denen Geschädigte fremde Kartenverfügungen auf ihren Konten feststellten, ohne dass ihnen ihre EC-Karte abhanden gekommen war. Die Betrugsumsätze waren an Geldautomaten unter Verwendung der nur dem Karteninhaber bekannten PIN getätigt worden. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass - vom Karteninhaber unbemerkt - der Magnetstreifen der Karte kopiert und die PIN ausgespäht wurde. Die Kartendaten und die PIN können Kriminelle auf unterschiedliche Weise illegal erlangen. Beispielsweise bringen die Täter technische Hilfsmittel an Geldautomaten so geschickt an, dass die Manipulation für den Karteninhaber kaum zu erkennen ist. Dieser schöpft auch deshalb keinen Verdacht, weil er seine Transaktion am Automaten wie gewohnt durchführen kann. Das Kopieren der Magnetstreifendaten kann überall dort erfolgen, wo der Karteninhaber die Karte und die Geheimnummer gemeinsam nutzt und der Geschäftspartner diesen Umstand für seine kriminellen Handlungen ausnutzt. Wenn ein Täter die Karte in der Hand hat, benötigt er für das Kopieren nur einen kurzen Augenblick. Die Geheimnummer späht er bei der Eingabe durch den Kunden entweder direkt aus oder er zeichnet sie mit technischen Mitteln, beispielsweise einer Videokamera, auf. Später werden dann Kartendubletten mit den illegal erlangten Daten gefertigt. Zusammen mit der ausgespähten PIN werden sie an Geldautomaten zu betrügerischen Geldabhebungen eingesetzt.
Das Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass sich der Bürger durch Beachtung der folgenden Sicherheitshinweise schon mit geringem Aufwand effektiv vor solchen Tatbegehungsweisen schützen kann:
Beim Umgang mit der PIN ist stets besondere Sorgfalt geboten! - Notieren Sie niemals ihre PIN, schon gar nicht auf der Karte! - Verdecken Sie die PIN-Eingabe, in dem sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich! - Behalten Sie Ihre Karte bei Zahlungen an der Kasse von Geschäften, Tankstellen usw. stets im Auge! - Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken, ein. - Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei! - Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern! - Bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben! - Melden Sie auffällige Veränderungen an Geldautomaten sofort! - Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird!
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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