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BKA: BKA intensiviert Zusammenarbeit mit der Wirtschaft - Ziel: Entführungen und Geiselnahmen von Mitarbeitern deutscher Firmen im Ausland verhindern

Wiesbaden (ots)

Seit 1990 hat es nach Erkenntnissen des
Bundeskriminalamtes (BKA) 124 Fälle gegeben, in denen ein oder
mehrere Deutsche im Ausland Opfer von Entführungen, Geiselnahmen oder
Erpressungen wurden. Betroffen waren auch Mitarbeiter großer
deutscher Unternehmen, die als sogenannte "Global Player" weltweit
tätig sind.
Deshalb findet heute im BKA-Standort Meckenheim eine
Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte großer
Unternehmen statt. Rund 30 Vertreter von im Ausland tätigen deutschen
Unternehmen sowie Vertreter des Auswärtigen Amtes nehmen daran teil.
Ausgehend von der derzeitigen Gefährdungslage werden die
Möglichkeiten einer noch engeren Zusammenarbeit von Wirtschaft und
Polizei in Zusammenhang mit Entführungen und Geiselnahmen von
Mitarbeitern deutscher Unternehmen im Ausland dargestellt.
Vorrangiges Ziel der Zusammenarbeit ist, durch umfassenden
Informationsaustausch bestehende Gefahren im jeweiligen Ausland
frühzeitig aufzuzeigen, um zu verhindern, dass es zu solchen
schwerwiegenden Straftaten kommt. Das BKA stellt deshalb der
Wirtschaft Erkenntnisse aus dem Sicherheitsbereich und deren
Bewertung zur Verfügung. Den Schwerpunkt nimmt hierbei die aktuelle
Gefährdungseinschätzung zum islamistischen Terrorismus ein. Bei einer
Gefährdung deutscher Unternehmen im Ausland werden die betroffenen
Unternehmen regelmäßig vom BKA informiert.
Das Bundeskriminalamt nimmt bei Entführungen, Geiselnahmen und
Erpressungen gegen Deutsche im Ausland nach dem BKA-Gesetz die
Ermittlungen wahr. Diese stützen sich insbesondere auch auf das
weltweite Netz der BKA-Verbindungsbeamten.
Zwei BKA-Verbindungsbeamte sind zudem dauerhaft in das
Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amtes abgeordnet. Bei
Verfahren wegen Entführung oder Geiselnahme im Ausland arbeitet das
Bundeskriminalamt eng mit dem Auswärtigen Amt zusammen, das mit
seinen Auslandsvertretungen Deutschen und deutschen Firmen im Ausland
Rat und konsularischen Beistand gewährt. Rechtshilfeersuchen - etwa
zur Beweissicherung - sind in den meisten außereuropäischen Staaten
über die Botschaft an die örtlichen Behörden zu richten. Das
Bundeskriminalamt ist zudem regelmäßig in den Krisenstäben des
Auswärtigen Amtes vertreten.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt

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Telefon: 0611-551 2331

Fax: 0611-551 2323

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

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