BKA: BKA intensiviert Zusammenarbeit mit der Wirtschaft - Ziel: Entführungen und Geiselnahmen von Mitarbeitern deutscher Firmen im Ausland verhindern
Wiesbaden (ots)
Seit 1990 hat es nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes (BKA) 124 Fälle gegeben, in denen ein oder mehrere Deutsche im Ausland Opfer von Entführungen, Geiselnahmen oder Erpressungen wurden. Betroffen waren auch Mitarbeiter großer deutscher Unternehmen, die als sogenannte "Global Player" weltweit tätig sind.
Deshalb findet heute im BKA-Standort Meckenheim eine Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte großer Unternehmen statt. Rund 30 Vertreter von im Ausland tätigen deutschen Unternehmen sowie Vertreter des Auswärtigen Amtes nehmen daran teil. Ausgehend von der derzeitigen Gefährdungslage werden die Möglichkeiten einer noch engeren Zusammenarbeit von Wirtschaft und Polizei in Zusammenhang mit Entführungen und Geiselnahmen von Mitarbeitern deutscher Unternehmen im Ausland dargestellt.
Vorrangiges Ziel der Zusammenarbeit ist, durch umfassenden Informationsaustausch bestehende Gefahren im jeweiligen Ausland frühzeitig aufzuzeigen, um zu verhindern, dass es zu solchen schwerwiegenden Straftaten kommt. Das BKA stellt deshalb der Wirtschaft Erkenntnisse aus dem Sicherheitsbereich und deren Bewertung zur Verfügung. Den Schwerpunkt nimmt hierbei die aktuelle Gefährdungseinschätzung zum islamistischen Terrorismus ein. Bei einer Gefährdung deutscher Unternehmen im Ausland werden die betroffenen Unternehmen regelmäßig vom BKA informiert.
Das Bundeskriminalamt nimmt bei Entführungen, Geiselnahmen und Erpressungen gegen Deutsche im Ausland nach dem BKA-Gesetz die Ermittlungen wahr. Diese stützen sich insbesondere auch auf das weltweite Netz der BKA-Verbindungsbeamten.
Zwei BKA-Verbindungsbeamte sind zudem dauerhaft in das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amtes abgeordnet. Bei Verfahren wegen Entführung oder Geiselnahme im Ausland arbeitet das Bundeskriminalamt eng mit dem Auswärtigen Amt zusammen, das mit seinen Auslandsvertretungen Deutschen und deutschen Firmen im Ausland Rat und konsularischen Beistand gewährt. Rechtshilfeersuchen - etwa zur Beweissicherung - sind in den meisten außereuropäischen Staaten über die Botschaft an die örtlichen Behörden zu richten. Das Bundeskriminalamt ist zudem regelmäßig in den Krisenstäben des Auswärtigen Amtes vertreten.
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